Grundrente mit freiwilligen BeitrÀgen? - BSG verhandelt
05.06.2025 - 06:10:03 | dpa.deMĂŒssen auch freiwillige RentenbeitrĂ€ge bei der Berechnung der Grundrente berĂŒcksichtigt werden? Mit dieser Frage befasst sich am Donnerstag (14.15 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Der KlĂ€ger ist ein Rentner aus Baden-WĂŒrttemberg. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf BerĂŒcksichtigung eines Grundrentenzuschlags ab, weil statt der erforderlichen 396 Monate (33 Jahre) nur 230 Monate mit PflichtbeitrĂ€gen vorlĂ€gen. Die vom KlĂ€ger wĂ€hrend seiner selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit freiwillig entrichteten BeitrĂ€ge ĂŒber 312 Monate zĂ€hlten nicht zu den Grundrentenzeiten.
Vorinstanzen: Keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes
Zu Recht, wie das Sozialgericht Mannheim und das Landessozialgericht Baden-WĂŒrttemberg entschieden. Nach den gesetzlichen Vorgaben zĂ€hlten Zeiten mit freiwilligen BeitrĂ€gen nicht zu den Grundrentenzeiten. Ein VerstoĂ gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor. Die Ungleichbehandlung von PflichtbeitrĂ€gen und freiwillig geleisteten BeitrĂ€gen sei sachlich gerechtfertigt. Pflichtversicherte trĂŒgen in aller Regel nach Beitragszeit, -dichte und -höhe in erheblich stĂ€rkerem MaĂe zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei als freiwillig Versicherte.
Der KlĂ€ger hingegen argumentiert, er habe mit seinen freiwilligen BeitrĂ€gen viele Jahre zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen und mĂŒsse wie Pflichtversicherte auf eine ordentliche Absicherung im Alter vertrauen dĂŒrfen.
Aktuell rund 1,27 Millionen EmpfÀnger
Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge wurde Ende 2023 bundesweit zu rund 1,27 Millionen Renten ein Grundrentenzuschlag in Höhe von durchschnittlich 92 Euro gezahlt. Das entspricht einer Quote von rund 4,9 Prozent an allen Renten. Daten fĂŒr 2024 liegen der Rentenversicherung noch nicht vor.
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