MĂŒtterrente, III

MĂŒtterrente III: Zehn Millionen Rentner bekommen ab 2027 mehr

13.06.2026 - 19:06:35 | boerse-global.de

GesetzesĂ€nderungen und Urteile prĂ€gen den Mutterschutz. Die MĂŒtterrente III bringt ab 2027 mehr Geld fĂŒr Ă€ltere JahrgĂ€nge.

Mutterschutz & Elterngeld: Neue Regeln und Reformen 2026
MĂŒtterrente - Eine schwangere Frau in professioneller Kleidung berĂŒhrt ihren Bauch in einem modernen BĂŒro, symbolisierend Mutterschutz und finanzielle Sicherheit. 13.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Aktuelle GesetzesÀnderungen und Gerichtsurteile bringen neue Regelungen.

Finanzielle Leistungen: Wer bekommt was?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt lĂ€uft die gesetzliche Mutterschutzfrist. Bei FrĂŒh- oder Mehrlingsgeburten verlĂ€ngert sich der Schutz nach der Entbindung auf zwölf Wochen.

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten von ihrer Kasse maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Liegt das durchschnittliche Nettogehalt höher, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen.

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Zur Refinanzierung nehmen alle Betriebe am Umlageverfahren U2 teil. Die Krankenkassen erstatten die gezahlten ZuschĂŒsse samt SozialversicherungsbeitrĂ€ge – die Frist dafĂŒr betrĂ€gt vier Jahre.

Arbeitszeiten und KĂŒndigungsschutz

Werdende MĂŒtter dĂŒrfen maximal 8,5 Stunden tĂ€glich arbeiten. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsĂ€tzlich verboten.

Der KĂŒndigungsschutz greift, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfĂ€hrt. Er gilt bis vier Monate nach der Entbindung.

Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll die Rechte Betroffener stĂ€rken. Der Bundestag beriet am 11. Juni 2026 erstmals darĂŒber. Geplant sind eine VerlĂ€ngerung der Klagefrist von zwei auf vier Monate und eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Elternzeit: Fallstricke fĂŒr freiwillig Versicherte

FĂŒr gesetzlich Versicherte in der Elternzeit gilt: Wer pflichtversichert ist, wird beitragsfrei gestellt. Freiwillig Versicherte hingegen mĂŒssen auch ohne eigenes Einkommen einen Mindestbeitrag zahlen – so entschied das Bundessozialgericht.

Die Bemessungsgrundlage: Der 90. Teil der monatlichen BezugsgrĂ¶ĂŸe, aktuell 851,67 Euro. Der ermĂ€ĂŸigte Beitragssatz liegt bei 14,9 Prozent.

MĂŒtterrente III: Mehr Geld fĂŒr MĂŒtter Ă€lterer Kinder

Zum 1. Januar 2027 soll die MĂŒtterrente III in Kraft treten. FĂŒr Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden kĂŒnftig bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet – bisher waren es 30. Das entspricht drei Rentenpunkten pro Kind.

Pro Kind gibt es einen zusÀtzlichen halben Rentenpunkt. Beim aktuellen Rentenwert bedeutet das eine monatliche Steigerung von rund 20,40 Euro. SchÀtzungen zufolge profitieren etwa zehn Millionen Rentner von der automatischen Anpassung. Die Auszahlung soll ab 2028 erfolgen.

Die Finanzierung ist umstritten. Bereits jetzt belastet die MĂŒtterrente die Rentenkasse mit jĂ€hrlich 13,5 Milliarden Euro. Eine Regierungskommission soll bis Ende Juni 2026 weitere ReformvorschlĂ€ge zur langfristigen StabilitĂ€t des Systems vorlegen.

Was BeschÀftigte wirklich wollen

Eine Forsa-Studie von Anfang 2026 zeigt: ZusÀtzliche Kinderbetreuungsangebote stuft nur ein Drittel der BeschÀftigten als wichtigen Benefit ein. Deutlich höher priorisiert werden ortsunabhÀngiges Arbeiten und die Vier-Tage-Woche.

Der Mutterpass als zentrales Dokument der Schwangerschaftsbegleitung bleibt bestehen – kĂŒnftig sowohl in Papierform als auch elektronisch in der Patientenakte.

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