Mutterschutz: BDA fordert Mitspracherecht für schwangere Ärztinnen
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deAnlässlich der Auftaktveranstaltung des Ausschusses für Mutterschutz am 3. November 2026 in Berlin hat der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) ein direktes Mitspracherecht für schwangere und stillende Medizinerinnen gefordert. Im Mittelpunkt der Kritik steht die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei der betroffene Ärztinnen bislang oft außen vor bleiben.
Mitsprache bei der Gefährdungsbeurteilung angemahnt
Nach der derzeitigen Rechtslage sind Arbeitgeber zwar verpflichtet, schwangeren Mitarbeiterinnen ein Gespräch anzubieten, eine direkte Beteiligung der Ärztin an der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck forderte vor diesem Hintergrund individuelle Lösungen anstelle von pauschalen Beschäftigungsverboten. Oft führe die bisherige Praxis dazu, dass Medizinerinnen nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich von klinischen Tätigkeiten freigestellt werden, anstatt sichere Wege für einen Verbleib im Berufsalltag zu prüfen.
Neuausrichtung im Ausschuss für Mutterschutz
Die Forderung des Verbands fällt mit dem Beginn einer neuen Arbeitsphase auf Bundesebene zusammen. Im Bundesfamilienministerium in Berlin startete die dritte vierjährige Amtszeit des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu), die bis 2030 läuft. Bei der Auftaktveranstaltung vor rund 80 anwesenden Gästen überreichte Staatssekretär Ingo Behnel die Berufungsurkunden an 15 ehrenamtliche Expertinnen und Experten sowie deren 15 Stellvertretungen.
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Das Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, unverantwortbare Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz zu ermitteln und praxisnahe Regeln aufzustellen. Als ein vorrangiges Ziel für die neue Amtszeit gab der Ausschuss aus, pauschale Beschäftigungsverbote künftig zu vermeiden und stattdessen Rahmenbedingungen für eine sichere Weiterbeschäftigung zu schaffen.
Initiativen für die klinische Praxis
Der Fachverband setzt sich bereits seit Längerem für konkrete Sicherheitsstandards im Operationsbereich und im Klinikalltag ein. So wurde auf Initiative des BDA bereits eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit Narkosegasen erarbeitet, um Expositionen verlässlich zu minimieren.
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Zudem wurden die verbandseigenen Empfehlungen Anfang 2026 aktualisiert und um eine praxisorientierte Checkliste für die Schwangerschaft ergänzt. Um den Arbeitsschutz im medizinischen Sektor bundesweit auf einheitliche Standards zu stützen, befindet sich zudem eine neue interdisziplinäre S2k-Leitlinie in Vorbereitung. An dem Vorhaben sind über 30 Fachgesellschaften beteiligt; die Veröffentlichung der Leitlinie soll bis Ende 2026 erfolgen.
