AntrÀge, Cannabis-Anbauvereine

Mehr als 280 AntrĂ€ge fĂŒr Cannabis-Anbauvereine

01.09.2024 - 08:14:36

Nach der beschrĂ€nkten Cannabis-Legalisierung fĂŒr VolljĂ€hrige kommen allmĂ€hlich auch Vorbereitungen fĂŒr Vereine zum Anbau grĂ¶ĂŸerer Mengen in Gang.

Bundesweit gingen inzwischen mehr als 280 AntrĂ€ge auf Erlaubnisse dafĂŒr ein, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zustĂ€ndigen LĂ€nderbehörden ergab. An der Spitze liegt das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 AntrĂ€gen. In Niedersachsen mit 27 gestellten AntrĂ€gen wurden bereits elf Erlaubnisse erteilt - in allen anderen LĂ€ndern zusammen sonst nur drei. Noch nicht ĂŒberall gibt es mittlerweile Bußgeldkataloge fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen Cannabis-Regeln.

Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafĂŒr zuerst einmal eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen fĂŒr VolljĂ€hrige seit 1. April mit BeschrĂ€nkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

Genehmigungen bisher in vier LĂ€ndern

GrĂ¶ĂŸere Zahlen an AntrĂ€gen fĂŒr Anbauvereine gingen unter anderem auch schon in Baden-WĂŒrttemberg ein, wo es laut dem zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidium Freiburg inzwischen 47 AntrĂ€ge sind. In Bayern wurden nach Angaben des Landesamtes fĂŒr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis 28. August 24 AntrĂ€ge gestellt. In beiden LĂ€ndern wurden aber bisher noch keine Erlaubnisse erteilt. Außer in Niedersachsen war dies vorerst nur in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz schon der Fall - erlaubt wurde in den drei LĂ€ndern jeweils eine erste Anbauvereinigung.

Dabei sind die Anforderungen und die amtlichen PrĂŒfungen komplex, wie es auch aus den Landesbehörden heißt. Im Antrag angeben mĂŒssen Vereine unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und GrĂ¶ĂŸe der AnbauflĂ€chen, ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Zu rechnen ist mit drei Monaten Bearbeitungszeit.

Vor allem bei Konzepten und Satzungen habe es Aufforderungen zum Nachbessern gegeben, teilte das in Rheinland-Pfalz zustĂ€ndige Landesamt mit. Dort kĂŒmmert sich ein Team aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitern und einem GĂ€rtner um die Bearbeitung. Ablehnungen lĂ€gen oft an MĂ€ngeln beim Jugendschutz, erklĂ€rte die in Niedersachsen zustĂ€ndige Landwirtschaftskammer - etwa zu kleine AbstĂ€nde zu Kitas und Schulen. Werden MĂ€ngel behoben, könnten Vereine einen weiteren Antrag stellen. Berlin hat als einziges Land noch keine Verordnung, die die ZustĂ€ndigkeiten klĂ€rt. Übergangsweise sind in der Hauptstadt noch die zwölf Bezirke zustĂ€ndig.

Begrenzte Menge Cannabis fĂŒr Vereinsmitglieder

Auf Wunsch der LĂ€nder hatte der Bund zuletzt noch einige Vorgaben nachgeschĂ€rft, damit keine grĂ¶ĂŸeren Cannabis-Plantagen entstehen. Die LĂ€nder können auch eine gesetzliche Möglichkeit anwenden, die Zahl der Anbauvereine in einem Kreis oder einer Stadt auf einen Verein je 6000 Einwohner zu begrenzen. Cannabis-BefĂŒrworter warnten daraufhin vor zusĂ€tzlichen HĂŒrden fĂŒr den Aufbau einer Produktion - denn bei EngpĂ€ssen bei legalem Cannabis profitierte davon der Schwarzmarkt.

Bekommen Vereine die Erlaubnis, gilt sie laut Gesetz befristet fĂŒr sieben Jahre. Nach fĂŒnf Jahren kann sie verlĂ€ngert werden. Auch fĂŒr die Cannabis-Abgabe gibt es dann Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulĂ€ssig und im Monat höchstens 50 Gramm. FĂŒr 18- bis 21-JĂ€hrige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent des berauschenden Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt.

Ob und wie schnell in den LĂ€ndern nun eine grĂ¶ĂŸere Zahl an Anbauvereinen entsteht, muss sich zeigen. Das Bundesgesundheitsministerium legte einer KostenschĂ€tzung im Gesetzentwurf zugrunde, dass im ersten Jahr 1000 und im zweiten bis fĂŒnften Jahr noch jeweils 500 Vereine entstehen dĂŒrften.

Mehrere LĂ€nder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen

Bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die Regeln fĂŒr den Anbau und Konsum von Cannabis sieht das Bundesgesetz einen Rahmen fĂŒr Sanktionen vor. Davon ausgehend, legten mehrere LĂ€nder wie Bayern auch schnell einen Bußgeldkatalog fĂŒr die konkrete Anwendung fest. Andere LĂ€nder zogen nach. So trat der Katalog in Hessen am 1. Juli in Kraft. Wer unmittelbar neben Kindern kifft, kann demnach mit 1000 Euro belangt werden. 500 Euro drohen, wenn man in Schulen oder in deren Sichtweite einen Joint raucht.

In Schleswig-Holstein gilt der Bußgeldkatalog seit 5. Juli. Wer mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause hat, muss demnach mit 500 bis 1000 Euro rechnen. Mehrere LĂ€nder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen. "Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen", hieß es aus dem Gesundheitsministerium in Brandenburg. Man schaue dabei auch auf Regelungen anderer LĂ€nder. Noch nicht fertig ist ein Katalog etwa auch in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Baden-WĂŒrttemberg will darauf verzichten. Laut Sozialministerium reicht der Bußgeldrahmen im Gesetz.

@ dpa.de