Autowaschanlage haftet fĂŒr Fahrzeug-SchĂ€den
21.11.2024 - 10:08:14 | dpa.de
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschĂ€digt wird, muss dafĂŒr grundsĂ€tzlich der Betreiber haften. Das verkĂŒndete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe. Ausschlaggebend sei den Richterinnen und Richtern zufolge, dass das Auto serienmĂ€Ăig und ordnungsgemÀà ausgestattet ist. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktgĂ€ngigen Fahrzeug passe, trage dieses Risiko nicht der Fahrer, sondern der Anlagenbetreiber. (Az. VII ZR 39/24)
In dem in Karlsruhe verhandelten Fall war bei einem Range Rover wĂ€hrend eines Waschvorgangs der Heckspoiler abgerissen. Auch das Heck des Fahrzeugs war dadurch beschĂ€digt worden. Der am Ende des Dachs angebrachte Spoiler gehörte zur serienmĂ€Ăigen Ausstattung des Autos. Das höchste deutsche Zivilgericht gab dem klagenden Autofahrer nun recht - und urteilte, dass die beklagte Tankstelle, die die Waschanlage betreibt, ihm den geforderten Schadenersatz von mehr als 3.200 Euro in voller Höhe zahlen muss.
Der KlĂ€ger aus dem nordrhein-westfĂ€lischen Rheine konnte berechtigt darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschĂ€digt aus der Waschanlage kommt, sagte der Vorsitzende Richter, RĂŒdiger Pamp, bei der UrteilsverkĂŒndung. Die Waschanlage war demnach in einem ordnungsgemĂ€Ăen Zustand, aber nicht fĂŒr das Auto des KlĂ€gers geeignet. DafĂŒr muss die Tankstelle nach Ansicht des Zivilsenats haften.
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