Energiepreisbremsen, Sparpotenzial

Energiepreisbremsen werden verlÀngert - Sparpotenzial gering

17.11.2023 - 04:36:57

Nach Russlands Angriffskrieg sollten Strom- und Gaskunden durch Preisbremsen vor einem Finanzschock bewahrt werden. Die Regelung wird verlĂ€ngert. Die Entlastung fĂŒr Verbraucher dĂŒrfte jedoch gering ausfallen.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben ĂŒber den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am spĂ€ten Abend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. MĂ€rz 2024 zu verlĂ€ngern.

Der ursprĂŒnglich vorgesehenen VerlĂ€ngerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine VerlĂ€ngerung bis Ende MĂ€rz zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Preisbremsen fĂŒr Strom und Gas waren im MĂ€rz dieses Jahres eingefĂŒhrt und rĂŒckwirkend fĂŒr Januar und Februar gewĂ€hrt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell ĂŒberfordert werden. Die Preise wurden dabei fĂŒr einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - fĂŒr Strom bei 40 Cent und fĂŒr Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.

Entlastung der Verbraucher wohl nur gering

Die Lage auf den EnergiemĂ€rkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die FortfĂŒhrung der Preisbremsen sei «eine Versicherung gegen unerwartete Risiken», heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (GrĂŒne).

Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dĂŒrfte die Entlastung der Verbraucher allerdings nur sehr gering ausfallen. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben fĂŒr Gas um 1,1 Prozent. Auch Check24 erwartet fĂŒr Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren darĂŒber hinaus, dass die VerlĂ€ngerung der Preisbremsen erst anderthalb Monate vor dem Jahreswechsel beschlossen wurde. «Eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der PreisbremsenverlĂ€ngerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 kann daher nicht garantiert werden», heißt es in einer gemeinsamen ErklĂ€rung. Wegen absehbarer Verzögerungen bei den Abrechnungen bitte man die Strom- und Gaskunden schon jetzt um VerstĂ€ndnis.

Die Energiepreisbremsen werden aus einem mit Schulden geschaffenen Sondervermögen finanziert, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Haushaltspolitiker des Bundestages wollen den WSF nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch vorsichtshalber erst einmal sperren. Das Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Nun lĂ€sst Unionsfraktionschef Friedrich Merz auch den WSF auf VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen. Er rechne Ende nĂ€chster, Anfang ĂŒbernĂ€chster Woche mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Frage, ob das Karlsruher Urteil auch fĂŒr den WSF gelte, sagte der CDU-Chef am Donnerstagabend im ZDF-«heute journal». Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe.

@ dpa.de