Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kosten

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kosten sinken ab 2027 um 30%

20.06.2026 - 07:25:56 | boerse-global.de

Die EU-Kommission plant eine Reduzierung der ESRS-Berichtskosten um über 30 Prozent ab 2027 durch vereinfachte Verfahren und weniger Datenpunkte.

EU senkt Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2027
Nachhaltigkeitsberichterstattung - Ein minimalistisches Diagramm zeigt einen Abwärtstrend, überlagert von einem stilisierten Blatt, im Hintergrund verschwommene Bürogebäude. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat Mitte Juni 2026 Entwürfe vorgelegt, um die Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich zu senken. Die überarbeiteten Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen den finanziellen Aufwand ab 2027 um mehr als 30 Prozent reduzieren.

Weniger Datenpunkte, einfachere Verfahren

Im Zentrum der Reform steht eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte. Die Entwürfe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sehen zudem Anpassungen bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) vor.

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Unternehmen bleiben zwar zur jährlichen Überprüfung der DWA verpflichtet, profitieren aber von vereinfachten Verfahren. Das betrifft unter anderem die Ableitung von Datenpunkten sowie die methodische Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettobetrachtungen bei Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Trotz der geplanten Entlastungen bedeutet die jährliche Überprüfung einen kontinuierlichen Anpassungsbedarf, wie Branchenexperten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betonen. Das Fair-Presentation-Prinzip bei der Informationswesentlichkeit bleibt zentraler Bestandteil der regulatorischen Anforderungen.

Investoren: 92 Prozent fordern praktikablere Regeln

Der Druck auf die Regulierungsbehörden wächst. Eine Umfrage von Union Investment unter 130 institutionellen Investoren mit einem Gesamtvermögen von 1,7 Billionen Euro zeigt: 85 Prozent berücksichtigen ESG-Kriterien bei Anlageentscheidungen, doch 91 Prozent halten die Pariser Klimaziele für derzeit unrealistisch. 92 Prozent sprechen sich für eine praktikablere Regulierung aus.

Kritik an den bestehenden Systemen zur CO2-Bilanzierung kommt auch aus der Wissenschaft. Professor Karthik Ramanna von der Universität Oxford bemängelt strukturelle Defizite im Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Er schlägt ein rein emissionsbasiertes System vor – das aktuelle Protokoll vermische physikalische Fakten mit politischen Erwägungen.

Übergangsfristen für kleinere Unternehmen

Für Firmen mit weniger als 750 Mitarbeitern sind weitreichende Übergangsfristen vorgesehen. Die Berichterstattung zu Scope-3-Emissionen bleibt im ersten Jahr freiwillig. Angaben zu Biodiversität oder Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften können für die ersten zwei Jahre ausgesetzt werden. Eine vollständige Erfassung wird für diese Betriebe erst ab dem Geschäftsjahr 2027 zwingend.

Auch bei der Wirtschaftsprüfung zeichnen sich Anpassungen ab. Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat am 18. Juni 2026 beschlossen, ein Verfahren für eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung voranzutreiben. Ein Basismodul des Voluntary Standards soll ab 2027 zum Einsatz kommen.

Politische Debatte über Deregulierung

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Die Kostenreduktion fällt in eine Zeit intensiver politischer Debatten über die regulatorische Last in Europa. Eine Gruppe von elf EU-Ländern fordert eine Lockerung der Entwaldungsregeln. Gleichzeitig gibt es Diskussionen über die Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) – Forderungen nach Verschiebung oder kompletter Streichung stehen im Raum.

Dänische Regierungsvertreter warnen zwar vor einer generellen Deregulierung, befürworten aber bürokratische Vereinfachungen.

Industrievertreter, besonders aus der energieintensiven Stahlproduktion, warnen unterdessen vor den finanziellen Folgen anderer Klimaschutzmaßnahmen. Führende europäische Stahlhersteller – sie repräsentieren rund 60 Prozent der integrierten Produktion – erwarten ohne Anpassungen beim EU-Emissionshandel (ETS) Kostensteigerungen von etwa 50 Prozent bis 2030. Sie fordern eine Reinvestition der ETS-Einnahmen in die industrielle Dekarbonisierung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

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