Nebenjob, Abmahnung

Nebenjob verschwiegen: Abmahnung und Kündigung drohen

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nebenjobs bleiben meist erlaubt, doch Vertragsklauseln, Konkurrenz, Arbeitszeit und Gesundheit setzen Grenzen. Verstöße können Abmahnungen auslösen.

Nebenjob neben dem Hauptberuf: Wann Arbeitgeber einschreiten dürfen
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Aktuelle Ratgeber und rechtliche Hinweise thematisieren die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen sowie die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei verschwiegenen Einkünften und Tätigkeiten. Grundsätzlich gilt für Beschäftigte in Deutschland die verfassungsrechtlich verankerte Berufsfreiheit. Eine Nebentätigkeit ist daher im Regelfall erlaubt, sofern sie nicht mit den Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis kollidiert.

Informationspflichten im Arbeits- und Tarifvertrag

Eine allgemeine Pflicht, jede Aufnahme einer Nebentätigkeit unaufgefordert beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen, existiert nicht. Wie mopo.de in einem Bericht vom 21.09.2026 darlegte, greift eine Meldepflicht nur dann, wenn sie im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies unterstrich auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 22.09.2026: Die Verpflichtung zur Information hänge maßgeblich von den konkreten Klauseln des Arbeitsvertrags oder den tariflichen Regelungen ab. Unabhängig von einer ausdrücklichen Klausel sind Beschäftigte jedoch verpflichtet, den Hauptarbeitgeber zu informieren, sobald ein möglicher Interessenkonflikt im Raum steht.

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Berechtigte Interessen und Gründe für ein Verbot

Arbeitgeber können eine Nebentätigkeit nicht willkürlich untersagen. Ein Verbot ist nur dann rechtlich zulässig, wenn berechtigte betriebliche Interessen verletzt werden.

Sowohl ein Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 22.09.2026 als auch die Darstellung von mopo.de vom 21.09.2026 führen hierfür klare Kriterien an. Ein Verbot kommt demnach insbesondere infrage, wenn die Tätigkeit bei einem direkten Konkurrenzunternehmen ausgeübt wird.

Ebenso unzulässig ist eine Nebenbeschäftigung, wenn sie zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten führt oder eine erhebliche Gesundheitsbelastung beziehungsweise eine konkrete Gesundheitsgefährdung für den Arbeitnehmer darstellt. Der Schutz der Arbeitskraft und die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Grenzen stehen hierbei im Vordergrund.

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Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Kommt es dennoch zu Verstößen gegen vertragliche Anzeigepflichten oder üben Beschäftigte eine unzulässige Nebentätigkeit aus, müssen sie mit spürbaren arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Wie mopo.de am 21.09.2026 berichtete, droht bei pflichtwidrig verschwiegenen Tätigkeiten oder unzulässigen Beschäftigungen in erster Linie eine Abmahnung. In gravierenden Einzelfällen, etwa bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot, kann das Fehlverhalten auch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

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