Digitalisierung, Gesundheit

Neues Identifizierungsverfahren ePass: Zugang zur elektronischen Patientenakte wird einfacher

17.03.2026 - 10:15:00 | presseportal.de

Essen - Das erste rein digitale Identifizierungsverfahren macht den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) jetzt einfacher. Das Verfahren ePass nutzt auf dem Ausweis-Chip gespeicherte NFC-Daten, die mit biometrischen Daten abgeglichen werden. Gesundheitskarte oder Personalausweis mit PIN oder der Gang in GeschĂ€ftsstellen und Postfilialen sind also fĂŒr die Identifizierung mit ePass nicht nötig. BITMARCK bietet das neue Identifizierungsverfahren fĂŒr seine Kundinnen und Kunden an: 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen können es daher ab 25. MĂ€rz ihren Versicherten zur VerfĂŒgung stellen. Entwickelt wurde ePass von dem Unternehmen Nect.

Neues Identifizierungsverfahren ePass: Zugang zur elektronischen Patientenakte wird einfacher - Foto: presseportal.de
Neues Identifizierungsverfahren ePass: Zugang zur elektronischen Patientenakte wird einfacher - Foto: presseportal.de

Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-GeschĂ€ftsfĂŒhrung: "Die elektronische Patientenakte ist fĂŒr Versicherte die zentrale Plattform zur Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten. Bislang ist der Zugang zur ePA fĂŒr viele allerdings zu kompliziert. Das Ă€ndert sich jetzt: Mit ePass können wir das erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten. Damit mehr Menschen die ePA nutzen und von ihren Vorteilen profitieren, ist ein niedrigschwelliger Zugang aber nur die halbe Miete. Die ePA muss auch bekannter werden - hier ist das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, eine nachhaltig wirksame AufklĂ€rungskampagne anzuschieben."

Keine PIN mehr nötig

FĂŒr bisher zugelassene Identifizierungsverfahren benötigt man eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Personalausweis mit PIN, alternativ muss man sich persönlich in der GeschĂ€ftsstelle der Krankenkasse oder einer Postfiliale identifizieren. FĂŒr ePass reicht ein Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion, die an einem entsprechenden Symbol auf dem Dokument erkennbar ist. Personalausweise werden seit August 2021 mit dieser Funktion ausgegeben, ReisepĂ€sse bereits seit 2005. Auch mit ReisepĂ€ssen aus dem Ausland ist die Identifizierung somit möglich. Mit ePass kann man sich nicht nur fĂŒr die ePA, sondern auch fĂŒr Online-GeschĂ€ftsstellen von Krankenkassen und andere Angebote identifizieren.

Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren verlÀuft in zwei Stufen: Der Ausweis-Chip wird mit einem NFC-fÀhigen Smartphone ausgelesen. ZusÀtzlich muss der Ausweis fotografiert und ein Selfie-Video aufgenommen werden, die Biometrie wird mit den Daten des Ausweis-Chips abgeglichen. Die Nutzung der Ausweis-Daten unterscheidet die neue Identifizierungsmethode vom Video-Ident-Verfahren, das wegen Sicherheitsbedenken eingestellt wurde.

EinfĂŒhrung kurz nach Zulassung

Die gesetzliche Grundlage fĂŒr das neue Verfahren wurde mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und EntbĂŒrokratisierung in der Pflege" gelegt, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Ende November 2025 hatte die halbstaatliche Digitalagentur gematik das Verfahren zugelassen, das BITMARCK nun kurze Zeit spĂ€ter zur VerfĂŒgung stellt - mit dem Release am 25. MĂ€rz ist ePass nutzbar.

Pressekontakt:

Andreas Pschera
Lead Expert Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 201/1766-2630
presse@bitmarck.de

Helge Dickau
Referent Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 201/1766-1218
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