Niedersachsen: Beamtenbesoldung mit 1.200 Euro Weihnachtsgeld reformiert
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas niedersÀchsische Kabinett hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf zur umfassenden Neuordnung der Beamtenbesoldung verabschiedet. Die Neuregelung sieht signifikante Anpassungen bei den Sonderzahlungen sowie eine strukturelle VerÀnderung der Zuschlagssystematik vor, um die AttraktivitÀt des öffentlichen Dienstes zu sichern und verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Anpassungen bei Weihnachtsgeld und FamilienzuschlÀgen
Ein wesentlicher Kernpunkt des Entwurfs ist die Ausweitung des Weihnachtsgeldes. WĂ€hrend diese Sonderzahlung bislang auf die Besoldungsgruppen A5 bis A8 beschrĂ€nkt war, soll sie kĂŒnftig fĂŒr alle Beamten einheitlich 1.200 Euro betragen. Parallel dazu plant die Landesregierung eine tiefgreifende Reform der familienbezogenen Bestandteile.
Der bisherige Familienzuschlag in Höhe von 170 Euro soll kĂŒnftig nicht mehr an den Familienstand gekoppelt sein, sondern als fester Bestandteil in das Grundgehalt aller Beamten integriert werden. Damit entfĂ€llt die BeschrĂ€nkung auf verheiratete EmpfĂ€nger. ZusĂ€tzlich werden die KinderzuschlĂ€ge neu definiert: FĂŒr das erste und zweite Kind ist ein Betrag von jeweils 375 Euro vorgesehen.
Stufenweise Anhebung der Tabellenentgelte
Neben den strukturellen Zulagen umfasst der Gesetzentwurf eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der monatlichen BezĂŒge. Ab MĂ€rz 2027 ist eine Steigerung der Besoldung um 2,5 Prozent vorgesehen. Eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent soll im Januar 2028 folgen. ErgĂ€nzend dazu plant das Land eine zusĂ€tzliche Anhebung um 0,5 Prozent, die explizit der verfassungsgerechten Anpassung der Besoldungsstruktur dienen soll.
Auch fĂŒr NachwuchskrĂ€fte sieht der Entwurf Verbesserungen vor. Die BezĂŒge der AnwĂ€rter sollen laut den PlĂ€nen um monatlich 120 Euro steigen.
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Finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt
Die Umsetzung der Neuregelung ist mit erheblichen Kosten fĂŒr den Landeshaushalt verbunden. Nach Regierungsangaben belaufen sich die Mehrkosten ab dem Jahr 2028 auf insgesamt 686 Millionen Euro pro Jahr.
Davon entfallen allein 300 Millionen Euro jĂ€hrlich auf die notwendigen MaĂnahmen zur Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung. Andere behördliche SchĂ€tzungen beziffern die jĂ€hrlichen Mehrkosten pauschal auf rund 300 Millionen Euro, wobei hier der Fokus primĂ€r auf der direkten Anpassung liegt.
Kritik von Gewerkschaften und FachverbÀnden
Trotz der angekĂŒndigten Erhöhungen stöĂt der Entwurf bei den betroffenen Interessenvertretungen auf deutlichen Widerstand. Die Neue Beamten-Bewegung (NBB) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Ă€uĂerten Kritik an den PlĂ€nen der Landesregierung. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich mit den vorliegenden MaĂnahmen unzufrieden.
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Der Deutsche Beamtenbund (dbb) untermauerte seine Ablehnung mit einer internen Berechnung. Demnach wĂŒrden trotz der geplanten Reform weiterhin 7 von 12 Besoldungsgruppen der A-Laufbahn die geforderte Mindestbesoldung unterschreiten.
Die DPolG Niedersachsen kritisierte zudem, dass die zusÀtzliche tabellenwirksame Steigerung von 0,5 Prozent sowie die geplanten Verschiebungen keine nachhaltige strukturelle Lösung darstellten.
Zudem wies die Polizeigewerkschaft darauf hin, dass die höhere Sonderzahlung nach ihrer EinschĂ€tzung nur ab der Besoldungsgruppe A9 gelte und VersorgungsempfĂ€nger nicht berĂŒcksichtigt wĂŒrden. Die Organisation fordert stattdessen eine deutlich stĂ€rkere Anhebung der Grundtabellen.
Mehrere Gewerkschaften zeigten sich ĂŒberzeugt, dass der Entwurf in der vorliegenden Form keinen Bestand haben werde. Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht das Land zu weiteren Nachbesserungen zwingen könnte, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
