NIS-2-Frist endet 31. Juli: 11.000 Unternehmen drohen 500.000 Euro Bußgelder
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 07:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Mitte Juli 2026 über die Neuregelungen der DGUV Vorschrift 2 informiert. Kern der Reform: Die Beschäftigtengrenze für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung steigt von 10 auf 20 Mitarbeiter.
Digitale Beratung statt Papierkrieg
Betriebe unter der neuen Grenze profitieren von flexibleren Betreuungsmodellen. Die Vorschrift stärkt zudem digitale Beratungsformen – eine Reaktion auf die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt. Sicherheitstechnische Unterweisungen lassen sich so effizienter gestalten.
Trotz der Erleichterungen bleibt die Sicherheit oberstes Gebot. Rund 2,2 Prozent der Arbeitsunfälle gehen auf die Nichteinhaltung grundlegender Sicherheitsregeln zurück – etwa das Sichern gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten von Maschinen.
Teil des Entbürokratisierungspakets
Die Änderungen sind Teil des Programms für Aufschwung und Beschäftigung, das die Bundesregierung Anfang Juli 2026 vorstellte. Ziel: Die jährlichen Bürokratiekosten von rund 150 Milliarden Euro (ifo Institut) deutlich senken.
Die neuen Schwellenwerte bei der Mitarbeiterzahl entbinden Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Unterweisung – im Gegenteil: Die rechtssichere Dokumentation wird durch die Digitalisierung immer wichtiger. Mit dieser kostenlosen Muster-Vorlage und Expertenanleitung bereiten Sie Ihre Sicherheitsunterweisungen schnell, rechtssicher und stressfrei vor. Kostenlose Muster-Vorlage jetzt gratis herunterladen
Parallel plant die Regierung die Abschaffung der nationalen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten. Der entsprechende Paragraf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll angepasst werden. EU-weite Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt. Zudem sollen alle Berichtspflichten entfallen, die nicht zwingend durch EU-Recht vorgeschrieben sind.
Fristen im Blick behalten
Neben den Erleichterungen gibt es auch neue Pflichten. Für rund 11.000 Unternehmen in Deutschland läuft am 31. Juli 2026 die Duldungsfrist für die Registrierung nach der NIS-2-Richtlinie ab. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt: Bei Versäumnissen haftet die Geschäftsleitung persönlich – Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen.
Während Bürokratie abgebaut wird, verschärfen sich die Anforderungen an die IT-Sicherheit durch neue Gesetze wie NIS-2 und KI-Verordnungen massiv. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche rechtlichen Pflichten und Bedrohungen Unternehmer jetzt kennen müssen, um Haftungsrisiken für die Geschäftsführung zu vermeiden. Gratis Cyber-Security Report jetzt anfordern
Im August 2026 treten Änderungen im Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Kraft. Das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wurde am 17. Juli 2026 verkündet und gilt ab dem 12. August 2026. Hersteller müssen sich bis zum 12. September 2026 registrieren, sonst drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
Seit dem 19. Juli 2026 gilt zudem die verschärfte EU-Ökodesignverordnung. Großen Unternehmen ist es verboten, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten. Mittelgroße Betriebe haben eine Übergangsfrist bis 2030 – sollten aber frühzeitig mit den Dokumentationspflichten beginnen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
