NIS-2-Registrierung, Frist

NIS-2-Registrierung: Frist endet 31. Juli – Bußgelder drohen

30.06.2026 - 12:19:11 | boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und Fristen verschärfen Nachweispflichten für Kündigungen, Solaranlagen und Tierhaltung.

2026: Neue Urteile und Fristen für Dokumentation
NIS-2-Registrierung - Eine Lupe vergrößert einen Abschnitt eines juristischen Dokuments, umgeben von Aktenstapeln und einem Tablet mit einer Checkliste. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere aktuelle Gerichtsurteile und neue Fristen zeigen: Fehlende Nachweise kosten richtig Geld.

Massenentlassungen: Die Reihenfolge entscheidet

Das Bundesarbeitsgericht hat im Frühjahr klare Kante gezeigt. Kündigungen sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige nicht vor dem Ausspruch erfolgt. Das stellten die Richter am 1. April klar.

Die Reihenfolge ist zwingend: Erst Konsultation, dann Anzeige, dann Kündigung. Ein Beschluss vom 19. März untermauert das mit Verweis auf die europäische Richtlinie. Nachholen? Ausgeschlossen.

Die Botschaft ist deutlich: Wer die Behördenmeldung zeitlich falsch dokumentiert, kann die gesamte Personalmaßnahme vergessen.

Photovoltaik und IT: Neue Nachweispflichten

Auch im Gewerbe wird es strenger. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 2. Juni: Wer Photovoltaik-Komplettleistungen anbietet, braucht die Eintragung in die Handwerksrolle. Planung, Installation, Wartung – ohne Nachweis im Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk ist das ein Wettbewerbsverstoß.

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Parallel dazu mahnt das BSI zur Eile. Die NIS-2-Registrierung läuft seit Dezember 2025. Doch bis Ende Mai waren erst rund 18.500 Einrichtungen gemeldet. Die Frist endet am 31. Juli. Danach drohen Bußgelder.

Für Zahnarztpraxen gelten seit Januar verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinien. Und ab dem 1. Juli wird der elektronische Heilberufsausweis auf ein neues Verschlüsselungsverfahren (ECC) umgestellt.

Sachkunde für Tierhalter: Pflicht ab Juli

In Vorarlberg beginnt ab dem 1. Juli eine neue Ära. Wer bestimmte Tiere erstmals anschaffen will, braucht einen Sachkundenachweis. Für Hundehalter sind das vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis. Auch für exotische Reptilien und Amphibien ist ein vierstündiger Kurs Pflicht.

Wer die Kosten trägt? Ordnet der Arbeitgeber die Fortbildung an, muss er freistellen und zahlen. Geht die Initiative vom Mitarbeiter aus, trägt der die Kosten selbst – es sei denn, Bildungsurlaub greift.

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Fahrzeit und Schwerbehinderung: Dokumentation schützt

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Organisiert der Arbeitgeber die Fahrt zum Einsatzort mit dem Firmenfahrzeug, zählt die Zeit als Arbeitszeit. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer kann nicht frei über seine Zeit verfügen.

Und noch eine Falle: Selbst ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht vor Nachprüfung. Bessert sich der Gesundheitszustand wesentlich, kann das Versorgungsamt den Status entziehen. Die Beweislast liegt beim Amt. Betroffene sollten aktuelle Befunde einreichen und die Monatsfrist für Anhörungen beachten.

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