NIS2-Frist: 29.000 Unternehmen drohen Bußgelder bis Juli
18.06.2026 - 22:31:05 | boerse-global.de
Das ist nur der Auftakt einer ganzen Welle neuer EU-Vorschriften, die in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Widerruf per Doppelklick
Der neue Button soll den Vertragswiderruf so einfach machen wie den Kauf selbst. Der Ablauf: Ein erster Klick startet den Widerruf, dann geben Kunden Name, Bestellnummer und E-Mail ein. Ein zweiter Klick schließt den Vorgang ab – der Händler bestätigt automatisch per E-Mail.
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Die Reaktionen in der Branche sind gemischt. Laut einer Erhebung von Anfang Juni begrüßen knapp 80 Prozent der Verbraucher die Neuerung. Die Verbände sehen das anders. Stefan Genth vom Handelsverband warnt vor zusätzlicher Bürokratie. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce fürchtet Abmahnwellen. Heidi Kneller-Gronen vom Bundesverband Onlinehandel sorgt sich um möglichen Missbrauch der Funktion.
Ab dem 1. Juli kommt eine weitere Änderung: Für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert aus Drittstaaten fällt die bisherige Zollfreigrenze. Stattdessen wird eine Pauschale von 3 Euro pro Warenkategorie fällig.
NIS2-Frist läuft ab – Bußgelder drohen
Rund 29.000 Unternehmen in Deutschland müssen sich bis zum 31. Juli beim BSI nach der NIS2-Richtlinie registrieren. Stand Mai waren erst etwa 18.500 Firmen registriert. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder von bis zu 500.000 Euro – und die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Noch härter trifft es Unternehmen, die den EU AI Act ignorieren. Ab dem 2. August gelten strikte Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme. Firmen müssen bis dahin eine Inventur ihrer KI-Anwendungen und Risikoanalysen vorlegen. Die Strafen sind drastisch: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Neue Regeln für Verpackungen und Autos
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August in Kraft. Sie verlangt von Herstellern und Importeuren optimierte Verpackungsvolumen, verpflichtende Rezyklatanteile bei Kunststoffen und neue Kennzeichnungspflichten.
Das EU-Parlament hat zudem für eine neue Altfahrzeug-Verordnung gestimmt. Hersteller sollen künftig die Kosten für Sammlung und Entsorgung übernehmen – mit dem Ziel, kritische Rohstoffe wie seltene Erden und Kupfer zurückzugewinnen. Umsetzung voraussichtlich ab 2030. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke nannte den Beschluss einen wichtigen Schritt zur Unabhängigkeit von Rohstoffimporten.
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Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsberichten
Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Unternehmen ab 200 Beschäftigten bekommen neue Auskunftspflichten, Firmen ab 500 Mitarbeitern müssen umfangreiche Gleichstellungsberichte vorlegen.
Im Gegenzug gibt es Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine aktuelle EU-Verordnung reduziert die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich. Für kleinere Zulieferer mit unter 1.000 Mitarbeitern gibt es zudem eine Obergrenze für Datenanforderungen. Der DIHK lobte den Schritt als grundsätzlich richtig, fordert aber eine engere Abstimmung mit Lieferkettengesetz und EU-Taxonomie.
