NIS2-Registrierung, Frist

NIS2-Registrierung: Morgen endet die Frist für 18.000 Unternehmen

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 07:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nur ein Drittel der betroffenen Firmen hat sich fristgerecht beim BSI registriert. Neben NIS2 drohen Herstellern ab September neue CRA-Meldepflichten.

NIS2-Frist: Tausende Mittelständler riskieren Millionenstrafen
Modernes Industrie-Arbeitsumfeld mit digitalen Sicherheits-Overlays zur Darstellung von Cybersicherheit im Mittelstand. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Uhr tickt für den deutschen Mittelstand. Am 31. Juli 2026 endet die Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Doch aktuellen Daten zufolge haben sich erst rund 11.500 der geschätzt 29.500 betroffenen Unternehmen angemeldet. Eine eklatante Lücke – und das bei drohenden Millionenstrafen.

Verpasste Chance Cybersicherheit

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Betroffen sind alle Firmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro. Die ursprüngliche Frist im März 2026 wurde bereits einmal verlängert – offenbar ohne durchschlagenden Effekt.

Die Unternehmen müssen zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen. Dazu gehören Risikomanagement und Lieferkettensicherheit. Branchenbeobachter sehen in der schleppenden Registrierung ein Alarmzeichen: Cybersicherheit habe im Mittelstand noch immer nicht die nötige Priorität.

Alte Systeme, neue Probleme

Die operative Umsetzung bereitet vielen Betrieben Kopfzerbrechen. Eine Studie von Plusserver zeigt: Nur 34 Prozent der Unternehmen haben die NIS2-Anforderungen vollständig implementiert. Knapp die Hälfte der Befragten bewertet den Prozess als schwierig.

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Hauptbremser sind veraltete Betriebstechnologien. In der Industrie sehen 48 Prozent der Firmen in diesen Legacy-OT-Systemen ein Hindernis. Ältere Anlagen sind oft nicht für moderne Sicherheitsarchitekturen ausgelegt und erhalten keine regelmäßigen Updates. Experten empfehlen ein schrittweises Vorgehen mit Netzwerksegmentierung und Zero-Trust-Identitätsmanagement. So lassen sich laterale Bewegungen von Angreifern im Netz unterbinden.

Cyber Resilience Act: Neue Pflichten für Hersteller

Doch NIS2 ist nicht alles. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen sich zusätzlich auf den Cyber Resilience Act (CRA) einstellen. Die EU-Kommission veröffentlichte am 27. Juli 2026 eine Leitlinie mit 67 Beispielen zu den künftigen Pflichten.

Ab dem 11. September 2026 greifen erste Meldepflichten: Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen oder schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen müssen Hersteller binnen 24 Stunden eine Frühwarnung an CSIRT und ENISA übermitteln. Die vollständige Anwendung des CRA ist für den 11. Dezember 2027 vorgesehen. Unternehmen wie die Shelly Group, die Ende Juli 2026 die volle Kontrolle über ihre Entwicklungsgesellschaft Shelly Tech übernahm, straffen bereits intern Prozesse, um die Fristen einzuhalten.

Millionenstrafen und persönliche Haftung

Die Regularien haben es in sich. Bei NIS2-Verstößen drohen Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. § 38 BSIG sieht zudem eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung vor. Beim CRA können die Strafen sogar auf 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des Umsatzes steigen.

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Besonders streng sind die Anforderungen in der Wasserwirtschaft und im Finanzsektor. Für Finanzdienstleister gilt seit Januar 2025 die DORA-Verordnung. Die Wasserversorgung muss spezifische Branchenstandards (B3S) und DVGW-Regelwerke erfüllen.

Da über 80 Prozent der Sicherheitsvorfälle durch Mitarbeiterhandeln begünstigt werden, empfehlen Fachleute neben technischen Maßnahmen wie Anomalieerkennung in der OT verstärkt Security-Awareness-Trainings. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert zudem die Einführung von Informationssicherheits-Managementsystemen nach ISO 27001.

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