NIS2-Richtlinie, IT-Sicherheit

NIS2-Richtlinie: 29.500 Unternehmen müssen IT-Sicherheit nachweisen

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 19:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Entlastungen für KMU bei Datenschutzbeauftragten, während NIS2 und KI-Verordnung neue Pflichten für Dienstleister schaffen.

DSGVO & NIS2: Strengere Regeln für Auftragsverarbeiter ab 2026
Hände prüfen rechtliche Dokumente und digitale Daten auf einem Tablet, symbolisiert Datenschutz-Compliance und regulatorische Änderungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleichzeitig plant die Bundesregierung Entlastungen für kleinere Firmen.

Kontrollrechte und Informationspflichten nach Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeiter müssen dem Verantwortlichen alle nötigen Informationen zum Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Pflichten bereitstellen. Artikel 28 der DSGVO verlangt, dass Dienstleister Überprüfungen und Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen beauftragten Prüfer ermöglichen.

Die Prüfungen können vor Ort oder aus der Ferne stattfinden. Die Entscheidung über den Prüfer liegt beim Verantwortlichen, der Dienstleister darf aber Vorschläge unterbreiten. Branchenexperten raten dazu, Details wie Kontrollhäufigkeit, Informationsaustausch und Sicherheitsmaßnahmen vorab vertraglich zu klären. Zur Kostenfrage schweigt die DSGVO – allerdings sollten Gebühren für Audits nicht unangemessen hoch ausfallen.

NIS2-Richtlinie verschärft Anforderungen an die Lieferkette

Über den Datenschutz hinaus rücken IT-Sicherheitsaspekte in den Fokus. Die NIS2-Richtlinie gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist. Schätzungsweise 29.500 Einrichtungen in 18 Sektoren sind betroffen. Die Sicherheit der Lieferkette inklusive Netzanbindungen ist jetzt regulatorische Pflicht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf auch kleinere Anbieter prüfen. Unternehmen müssen binnen drei Jahren Nachweise über die Sicherheit ihrer Trassen und Provider-Abhängigkeiten erbringen. Artikel 21 der Richtlinie verlangt zudem Maßnahmen zur Personalsicherheit – von Sicherheitsüberprüfungen vor der Einstellung bis zu fortlaufenden Integritätsprüfungen. Diese Pflichten gelten auch für Auftragsverarbeiter und Zulieferer. In Österreich wird die Umsetzung ab 2026 verpflichtend.

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Geplante Lockerungen bei Datenschutzbeauftragten

Die Bundesregierung plant Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Laut einem Programm vom 2. Juli 2026 soll die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG reformiert werden. Die Grenze steigt von bisher 20 Beschäftigten.

Juristen warnen jedoch: Die unionsrechtliche Pflicht nach Artikel 37 DSGVO bleibt unberührt. Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Überwachung von Personen oder der Verarbeitung sensibler Daten besteht, müssen weiterhin einen Datenschutzbeauftragten bestellen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die Gesamtverantwortung trägt ohnehin die Geschäftsführung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

KI-Compliance als neue Herausforderung

Die Integration von Künstlicher Intelligenz stellt die Auftragsverarbeitung vor neue Aufgaben. Laut einer Bitkom-Studie von 2026 nutzen bereits 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Tools. Analysen des Anbieters Cyberhaven deuten darauf hin, dass rund ein Drittel der in solche Systeme eingegebenen Daten sensible Informationen enthält.

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Seit Februar 2025 verpflichtet die EU-KI-Verordnung Unternehmen zu Schulungsmaßnahmen. Seit Mitte Juli 2026 stehen vermehrt kostenfreie Vorlagen für unternehmensinterne KI-Richtlinien zur Verfügung. In der rechtlichen Analyse zeigt sich: Eine angemessene IT-Infrastruktur und ein hohes Schutzniveau sind unabdingbar – auch wenn keine vollständige technische Isolation vom Arbeitgeber verlangt wird.

Parallel arbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) an praxisnäheren Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen. Das Schutzniveau für die jährlich etwa 2.500 Betroffenen von Stromunfällen soll dabei nicht sinken.

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