Nordkirche, Kirchenmitgliedschaft

Nordkirche: Kirchenmitgliedschaft soll je nach Tätigkeit unterschiedlich zählen

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf staffelt Mitgliedschaftsvorgaben nach Aufgaben und könnte die Personalsuche in Pflege, Kitas und Verwaltung erleichtern.

Nordkirche prüft neue Regeln zur Kirchenmitgliedschaft im Beruf
Ein minimalistischer, lichtdurchfluteter Kircheninnenraum mit schlichten Holzbänken und Steinwänden. Illustration mit AI erstellt.

Die Landessynode der Nordkirche befasste sich im Rahmen ihrer Tagung in Lübeck-Travemünde in erster Lesung mit einer weitreichenden Änderung des Mitarbeitsanforderungsgesetzes.

Das Vorhaben sieht vor, dass die Anforderungen an die Kirchenmitgliedschaft von Beschäftigten künftig nicht mehr pauschal, sondern spezifisch nach der jeweiligen beruflichen Tätigkeit definiert werden. Damit reagiert die Landeskirche auf die sich verändernden Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt und innerhalb der kirchlichen Strukturen.

Differenzierung nach Aufgabenbereichen und Profilrelevanz

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Kirchenmitgliedschaft für bestimmte Berufsgruppen weiterhin zwingend erforderlich bleiben. Dies betrifft insbesondere Tätigkeitsfelder, die unmittelbar mit dem kirchlichen Kernauftrag verknüpft sind. Dazu zählen die Bereiche Verkündigung, Seelsorge und der kirchliche Unterricht.

Auch im Bereich der Kirchenmusik wird an den bisherigen Vorgaben festgehalten: Für Stellen der A-Kirchenmusik, die einen Masterabschluss voraussetzen, sowie der B-Kirchenmusik mit Bachelorabschluss bleibt die Mitgliedschaft eine notwendige Bedingung.

Für andere Positionen sieht der Entwurf eine differenzierte Handhabung vor. Bei Dienststellenleitungen, Küsterdiensten sowie Tätigkeiten, die eine besondere Verantwortung für das evangelische Profil tragen, soll die Mitgliedschaft in der Kirche zwar die Regel sein, jedoch ist hier eine Einzelfallprüfung vorgesehen.

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Pauschale Ausschlüsse für Bewerber ohne Kirchenzugehörigkeit sollen in diesen Bereichen entfallen. Stattdessen soll im Rahmen eines Prüfverfahrens entschieden werden, inwieweit die jeweilige Stelle die formale Mitgliedschaft zwingend erfordert.

Flexibilisierung in sozialen und administrativen Bereichen

Eine deutliche Lockerung der Anforderungen zeichnet sich für Beschäftigte in der Pflege, in Kindertagesstätten sowie in der Verwaltung ab. In diesen Sektoren könnte die Kirchenmitgliedschaft nach dem neuen Entwurf künftig eine weniger entscheidende Rolle bei der Stellenbesetzung spielen.

Ziel ist es offenbar, die Gewinnung von Fachkräften in Bereichen zu erleichtern, in denen die Kirche im direkten Wettbewerb mit anderen Trägern steht und der Fachkräftemangel die Besetzung offener Stellen erschwert.

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Über die Neuregelungen berieten am Freitag insgesamt 155 Synodale. Die Gewerkschaft ver.di äußerte sich bereits kritisch zu den Plänen. Nach Einschätzung der Arbeitnehmervertretung lasse der vorliegende Entwurf zu viel Spielraum bei der Auslegung der Kriterien. Dies könne zu Unklarheiten bei der Anwendung der Regeln in der Praxis führen.

Weiteres Verfahren und statistischer Hintergrund

Die Landessynode tagt insgesamt vom 24. bis zum 26. September 2026 in Lübeck-Travemünde. Nach der Beratung in erster Lesung ist die abschließende Beratung des Gesetzesvorhabens in zweiter Lesung für Samstag vorgesehen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, markiert dies einen signifikanten Wandel in der Personalpolitik der Nordkirche.

Die Bedeutung der Reform wird auch vor dem Hintergrund der Mitgliederzahlen deutlich. Ende 2025 verzeichnete die Nordkirche insgesamt 1,58 Millionen Mitglieder. Davon entfielen gut 780.000 auf Schleswig-Holstein sowie gut 600.000 auf den Sprengel Hamburg und Lübeck.

Im Bereich Mecklenburg und Pommern lag die Zahl der Mitglieder Ende 2025 bei 194.000. Mit der geplanten Gesetzesänderung trägt die Kirche der Tatsache Rechnung, dass die Rekrutierung von Personal zunehmend aus einem Pool erfolgt, der nicht mehr ausschließlich aus Kirchenmitgliedern besteht.

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