Nutracorp-Wahl, Arbeitnehmervertretung

Nutracorp-Wahl: Arbeitnehmervertretung nach fünf Gerichtsverfahren

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach drei Jahren Rechtsstreit wählt die Belegschaft von Nutracorp einen Betriebsrat. Das BAG fällt zudem Grundsatzurteile zu Kündigungsformalien.

Nutracorp: Betriebsratswahl beendet jahrelangen Rechtsstreit
Eine gläserne Wahlurne auf einem modernen Konferenztisch in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Hersteller von More Nutrition und ESN hat eine Arbeitnehmervertretung. Die Wahl im Juni beendet einen dreijährigen Rechtsstreit.

Das neue Gremium nahm am 3. Juli seine Arbeit auf. Rund 60 Prozent der Belegschaft beteiligten sich an der Wahl am 24. Juni 2026. Vorausgegangen war ein massiver Widerstand der Unternehmensführung – über fünf Gerichtsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG).

Eine Sprecherin der TQG-Gruppe, zu der Nutracorp gehört, betonte nach der Wahl den Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit. Der Fall gilt in Fachkreisen als Lehrstück für die Hürden bei der Etablierung von Mitbestimmungsstrukturen.

Manipulationsvorwürfe in der Wiener Wirtschaftskammer

Auch die Wiener Wirtschaftskammer beschäftigt sich mit Wahlfragen – allerdings mit ganz anderen Vorwürfen. SWV-Präsident Fischer wirft Wirtschaftsbund-Chef Ruck Manipulation bei der Wahl 2025 vor.

Der Streit dreht sich um Mandate aus sogenannten Einheitslisten. Laut SWV seien 53 Mandate nicht übertragen worden. Dadurch erreichte der Wirtschaftsbund mit 695 statt 642 Mandaten eine knappe absolute Mehrheit von 50,2 Prozent. Ohne diese Verschiebung wäre der SWV auf 327 statt 274 Mandate gekommen. Im Wirtschaftsparlament sank die Vertretung des SWV von 23 auf 13 Sitze.

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BAG-Urteile: Formfehler können teuer werden

Die Nutracorp-Wahl ist nicht der einzige Fall, der die rechtlichen Fallstricke bei betrieblichen Verfahren zeigt. Das BAG hat gleich mehrere Grundsatzurteile gefällt.

Einwurf-Einschreiben im herkömmlichen Scan-Verfahren taugen nicht als Zugangsnachweis. Das entschied das BAG am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25). Der Grund: Zusteller unterschreiben oft vor dem eigentlichen Einwurf. Die Deutsche Post hat reagiert und ein neues Verfahren eingeführt – die Bestätigung erfolgt erst nach dem Scan. Für fristkritische Dokumente raten Experten aber weiterhin zur persönlichen Übergabe oder Botenzustellung.

Noch härter sind die Konsequenzen bei formalen Fehlern: Fehlt eine erforderliche Massenentlassungsanzeige, ist die Kündigung unwirksam (BAG, 19. März 2026, Az. 2 AS 22/23). Und der Schutz Schwerbehinderter wurde gestärkt: Vor jeder Kündigung muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden – mit einer Frist von einer Woche (BAG, 29. Januar 2026, Az. 2 AZR 128/25).

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Fahrzeit im Firmenwagen ist Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln für mobile Arbeit konkretisiert. Fahrzeit im Firmenwagen zu wechselnden Einsatzorten gilt als volle Arbeitszeit – wenn die Fahrt integraler Bestandteil der Tätigkeit ist und der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen kann (Az. C-110/24).

Besonders betroffen: Branchen wie Bau oder Pflege. Sie müssen mit Lohnnachforderungen rechnen. Und das hat Hand und Fuß – seit Anfang 2026 gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.

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