Vier Millionen GrundsteuererklÀrungen fehlen noch
10.06.2023 - 10:40:01Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen noch immer rund vier Millionen ErklĂ€rungen. Das berichtet der "Tagesspiegel", der dafĂŒr eine Umfrage in den Finanzministerien der 16 BundeslĂ€nder durchgefĂŒhrt hat. Die meisten Finanzverwaltungen schicken demnach den sĂ€umigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist.
Auf VerspĂ€tungszuschlĂ€ge - möglich wĂ€ren 25 Euro pro Monat - und Zwangsgelder - möglich sind 25.000 Euro - verzichten die FinanzĂ€mter bislang. Brandenburg versendet Erinnerungsschreiben im Juni und setzt eine letzte Abgabefrist bis zum 30. Juni, obwohl manche FinanzĂ€mter dort noch lange nicht alle Einreichungen bearbeitet haben. "Wer der ErklĂ€rungspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums dem Tagesspiegel. In Baden-WĂŒrttemberg werden sĂ€umige Steuerzahler ab Mitte Juni erinnert und bekommen eine neue, letzte Frist. Geben sie innerhalb dieser Frist ab, haben sie in der Regel nichts zu befĂŒrchten, betont man im Ministerium. Ăhnlich handhabt das auch Niedersachsen: Dort haben aber bereits alle Betroffenen eine Erinnerung erhalten und die Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die GrundsteuererklĂ€rung abzugeben. In Mecklenburg-Vorpommern sind die EigentĂŒmer im Mai angeschrieben worden, sie mĂŒssen bis zum 9. Juni liefern. In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit Februar Erinnerungen verschickt, die BĂŒrger mĂŒssen die ausstehende ErklĂ€rung innerhalb von vier Wochen nachreichen. Wer trotz der Aufforderung nicht reagiert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. "Wird die GrundsteuererklĂ€rung nicht abgegeben, werden die FinanzĂ€mter die Besteuerungsgrundlage adĂ€quat schĂ€tzen", heiĂt es im DĂŒsseldorfer Finanzministerium. Gleiches droht in ThĂŒringen. Hinzu kommt: "Eine SchĂ€tzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der SteuererklĂ€rung", sagte ein Sprecher des nordrhein-westfĂ€lischen Finanzministeriums dem Tagesspiegel. Der Bund der Steuerzahler rĂ€t Betroffenen, bei Problemen das Finanzamt zu kontaktieren und um FristverlĂ€ngerung zu bitten. In aller Regel werde das Finanzamt der Bitte um FristverlĂ€ngerung entsprechen, sagte Daniela Karbe-GeĂler vom Steuerzahlerbund der Zeitung. "Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung", warnte die Steuerexpertin.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


