Auftragsvergabe, Qualitätskriterien

Öffentliche Auftragsvergabe: EU plant 30% Qualitätskriterien statt Preis

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 22:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EU und Schwellenländer verschärfen Nachhaltigkeitsregeln, während Rückverfolgbarkeit, Importstopps und neue Berichtspflichten den Marktzugang prägen.

Neue Handelsregeln: EU verschärft Vergabe, ESG und Rückverfolgbarkeit
Ein weitläufiger Industriehafen bei Dämmerung mit Kränen und gestapelten Containern vor einem weiten Horizont. Illustration mit AI erstellt.

Die Rahmenbedingungen für den internationalen Handel erfahren derzeit eine tiefgreifende Transformation. Während die EU-Kommission eine weitreichende Reform der öffentlichen Auftragsvergabe anstrebt, setzen auch Schwellenländer wie Jordanien und Kasachstan auf verbindliche Nachhaltigkeitsstandards.

Gleichzeitig etablieren neue technische Regulierungen und Importstopps die lückenlose Rückverfolgbarkeit als notwendige Voraussetzung für den Marktzugang.

EU-Kommission plant Neuausrichtung der Vergabepraxis

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Reform der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt, der erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnte. Demnach sollen künftig bis zu 30 Prozent der Vergabeentscheidungen auf Basis von Qualitätskriterien statt des reinen Preises getroffen werden.

Bei besonders arbeitsintensiven Aufträgen könnte dieser Anteil sogar auf 50 Prozent steigen. Angesichts jährlicher Ausgaben der öffentlichen Hand in Höhe von 2,6 Billionen Euro, was etwa 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung entspricht, stellt dieser Vorstoß einen massiven Hebel für die Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen dar.

Flankiert wird diese Entwicklung durch strengere Umweltauflagen. Eine aktuelle Untersuchung verdeutlicht den Handlungsbedarf: Die EU importierte im Jahr 2023 rund 35 Prozent ihres CO2-Fußabdrucks. Um dem entgegenzuwirken, ist die Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) für den 30. Dezember 2027 vorgesehen.

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Zudem treibt die Kommission die Kreislaufwirtschaft durch den digitalen Produktpass (DPP) voran, der derzeit unter anderem für Industriedisplays erprobt wird. Auch bei Verpackungen gelten seit Mitte August 2026 verschärfte Vorgaben, die für das Jahr 2028 Recyclingquoten von 95 Prozent für Aluminium und Eisenmetalle sowie 75 Prozent für Kunststoffe vorsehen.

Verbindliche Nachhaltigkeitsstandards in Schwellenländern

Nicht nur in Europa, auch in anderen Weltregionen rückt die ESG-Konformität (Environmental, Social, Governance) in den Fokus der Regulatorik. In Jordanien müssen Unternehmen, die im ASE20-Index gelistet sind, ab dem Geschäftsjahr 2027 verbindliche ESG-Kodizes einhalten.

Die in Zusammenarbeit mit der IFC entwickelten Vorgaben umfassen neben Nachhaltigkeitsberichten nach ISSB-Standards (IFRS S1/S2) auch Quoten für Frauen in Führungsgremien sowie die Besetzung von einem Drittel der Direktoriumsposten mit unabhängigen Vertretern.

In Kasachstan erhöht die Eurasian Resources Group (ERG) den Druck auf ihre Zulieferer. Während aktuell 74 Prozent der Lieferanten Basis-ESG-Kriterien erfüllen, wird ab dem Jahr 2027 ein spezifischer ESG-Score zur Pflicht.

Parallel dazu konnte Air Astana als erste Fluggesellschaft in Zentralasien eine Zertifizierung der IATA für nachhaltige Beschaffung erlangen. Malaysia integriert unterdessen ESG- und SDG-Prinzipien schrittweise in seine nationale Energiepolitik, wobei ein gradueller Kohleausstieg vorgesehen ist.

Rückverfolgbarkeit als Barriere für den Marktzugang

Dass mangelnde Transparenz zum sofortigen Marktausschluss führen kann, zeigt der seit dem 3. September 2026 geltende Importstopp für brasilianisches Rindfleisch in die EU. Grund hierfür ist eine unzureichende Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf Antibiotika-Nachweise.

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Um solche Risiken zu minimieren, kooperieren Unternehmen wie Rockwell Automation und Kezzler bei cloudbasierten Lösungen, die eine lückenlose Verfolgung vom Rohstoff bis zum Verkauf ermöglichen sollen.

Zusätzliche Komplexität entsteht durch chemikalienrechtliche Verbote. Die EU-Kommission hat Anfang September eine Verordnung erlassen, die die Herstellung und Verwendung bestimmter per- und polyfluorierter Carbonsäuren (C9–C21-PFCAs) ab dem 16. Dezember 2026 weitgehend untersagt. Es gelten strikte Grenzwerte für Spurenverunreinigungen von maximal 0,025 mg/kg für Salze und 0,26 mg/kg für verwandte Verbindungen. Übergangsfristen für Fluorkunststoffe bestehen bis 2030.

Risikomanagement und Exportfinanzierung

Der Versicherungsmarkt reagiert sensibel auf diese Veränderungen. Laut einem aktuellen Marktreport von Aon gelten Lieferketten im Jahr 2026 als zentrale Risikotreiber, wobei neue Bedrohungen durch Künstliche Intelligenz und den Cyber Resilience Act an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft hat Pakistan reagiert und seine Exportfinanzierung auf 1,85 Billionen Rupien erhöht.

Davon sind 300 Milliarden Rupien speziell für kleine und mittlere Unternehmen reserviert, um den gestiegenen Anforderungen im globalen Handel gerecht zu werden. Zudem fordert Fairtrade-Deutschland angesichts des wachsenden Drucks ein Verbot von Einkäufen unterhalb der Produktionskosten für Agrarprodukte.

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