Offene, Ladenkassen

Offene Ladenkassen: Elektronische Kasse ab 100.000 Euro Umsatz geplant

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesetzentwurf sieht ab 2028 digitale Belege und elektronische Kassen fĂŒr umsatzstarke Betriebe vor; die Verabschiedung steht noch aus.
Ein minimalistischer, leerer Verkaufstresen in einem modernen GeschĂ€ft bei natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Im Bundestag hat die erste Lesung zu einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium begonnen, der weitreichende Änderungen bei der Belegausgabepflicht vorsieht. Die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden.

Stattdessen soll der Kassenbeleg standardmĂ€ĂŸig elektronisch bereitgestellt werden, etwa ĂŒber einen QR-Code, einen Download-Link, per E-Mail, ĂŒber ein Kundenkonto oder mittels Nahfeldkommunikation (NFC). FĂŒr Kundinnen und Kunden bleibt der Anspruch auf eine Quittung bestehen, und ein Papierbon muss auf ausdrĂŒckliche Nachfrage weiterhin ausgegeben werden.

Elektronische Kassen fĂŒr umsatzstarke Betriebe

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht zudem vor, die Nutzung offener Ladenkassen spĂŒrbar einzuschrĂ€nken. Gewerbebetriebe mit einer offenen Ladenkasse und einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab dem 1. Januar 2028 zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verpflichtet werden.

Nach Berechnungen des Ministeriums wĂŒrden dadurch zu den bereits vorhandenen rund 2,2 Millionen Registrierkassen etwa 114.800 neue GerĂ€te hinzukommen.

Von dieser Kassenpflicht sollen Betriebe ausgenommen bleiben, deren Barumsatz unter 12.000 Euro liegt. Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer Köln zĂ€hlen zum Barumsatz neben Scheinen und MĂŒnzen auch Gutscheine sowie Aufladekarten, wĂ€hrend Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten nicht darunter fallen.

Das Ministerium begrĂŒndet den Vorstoß mit der BekĂ€mpfung von Steuerhinterziehung: In Deutschland existieren demnach noch rund 115.000 offene Ladenkassen, deren BargeldumsĂ€tze als besonders anfĂ€llig fĂŒr Missbrauch gelten.

Anzeige

Die Digitalisierung des Belegwesens und die neuen Kassenpflichten erfordern eine prĂ€zise Kenntnis der steuerlichen Vorgaben fĂŒr elektronische Dokumente. Dieser kostenlose Experten-Ratgeber erklĂ€rt Schritt fĂŒr Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln fĂŒr eine rechtssichere Umsetzung wirklich zĂ€hlen. E-Rechnung richtig einfĂŒhren: So machen Sie Ihr Unternehmen ab sofort unangreifbar

SchÀrfere Kontrollen und Strafen bei Manipulationen

ZusĂ€tzlich plant das von Lars Klingbeil gefĂŒhrte Finanzministerium eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse. Die Kassen-Nachschau soll kĂŒnftig auch durch jenes Finanzamt vorgenommen werden dĂŒrfen, in dessen Bezirk ein Steuerpflichtiger vorĂŒbergehend tĂ€tig ist, was insbesondere HĂ€ndler auf Messen, WeihnachtsmĂ€rkten oder Kirmesveranstaltungen betrifft.

Zudem soll der Strafrahmen verschĂ€rft werden: Wer Manipulationsprogramme fĂŒr elektronische Kassen gewerbsmĂ€ĂŸig in den Verkehr bringt oder einsetzt, muss kĂŒnftig mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Debatte um Kosten und Belastungen fĂŒr den Mittelstand

In der Kostenbewertung gehen die EinschĂ€tzungen zwischen Politik und Wirtschaft auseinander. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Ausgaben fĂŒr das Papier der Pflichtbons auf 65,65 Euro pro Kasse und Jahr. FĂŒr eine stationĂ€re Registrierkasse samt zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) geht die Bundesregierung von einmaligen Kosten in Höhe von 575 Euro sowie jĂ€hrlichen Wartungskosten von 200 Euro aus.

Anzeige

Wer sich mit der zunehmenden Digitalisierung der Finanzverwaltung befasst, sollte auch die Funktionen des zentralen Steuerportals sicher beherrschen. Dieses kostenlose E-Book erklĂ€rt, wie Sie AntrĂ€ge und UmsatzsteuererklĂ€rungen ĂŒber MeinElster einfacher und schneller managen. So erledigen Sie Ihre SteuererklĂ€rung mit MeinElster schneller als je zuvor

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hĂ€lt diese schĂ€tzung fĂŒr zu niedrig. Der Verband verweist auf das erste Kassengesetz ab 2020, bei dem die Anschaffung eines NeugerĂ€ts nach gemeinsamen Erhebungen mit dem Handelsverband Deutschland knapp 3.500 Euro gekostet habe, wĂ€hrend zuvor lediglich 1.968 Euro prognostiziert worden seien.

Auch regionale Wirtschaftsvertreter Ă€ußern Vorbehalte. Die IHK Schwaben unterstĂŒtzt zwar das Ziel, Steuerhinterziehung einzudĂ€mmen, sieht beim Entwurf jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf und warnt vor zusĂ€tzlichen Kosten sowie mehr BĂŒrokratie fĂŒr kleine und mittlere Betriebe.

Dr. Christiane Huber, Vorsitzende des dortigen Handelsausschusses, fordert praxistaugliche Umsatzgrenzen, Ausnahmen fĂŒr bestimmte Betriebsformen, ausreichend lange Übergangsfristen sowie die Weiternutzung funktionstĂŒchtiger Systeme und verweist auf die aktuelle KonsumzurĂŒckhaltung.

Martin Neumeister aus dem IHK-Ausschuss fĂŒr Tourismus und Gastronomie betont zudem die begrenzten personellen und finanziellen Mittel kleinerer Betriebe.

Das Gesetzesvorhaben ist noch nicht verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hebt hervor, dass sich der Entwurf mit den darin vorgesehenen Ausnahmeregelungen im laufenden parlamentarischen Verfahren befindet.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70468267 |