Online-Handel: 150-Euro-Freigrenze fĂ€llt ab Juli â 3 Euro Zoll pro Paket
02.06.2026 - 06:30:22 | boerse-global.de
Nach dem Ausfall der IVVA-Plattform mussten die Zollbehörden Fristen verschieben. Gleichzeitig stehen ab Juli grundlegende Ănderungen bei der Einfuhr von Online-Bestellungen an.
IVVA-Ausfall: Abgabefrist verlÀngert
Ein schwerwiegender Ausfall des IVVA-Systems hat die SteuererklĂ€rungsfristen fĂŒr Unternehmen verschoben. Die jĂ€hrlichen Abgaben fĂŒr Strom- und Erdgassteuer können nun bis zum 5. Juni 2026 eingereicht werden. Grund ist der technische Zusammenbruch des zentralen Meldesystems, der viele Firmen an der fristgerechten Abgabe hinderte.
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Schluss mit 150-Euro-Freigrenze
Der Online-Handel steht vor einem fundamentalen Einschnitt: Ab dem 1. Juli 2026 fĂ€llt die bisherige Zollbefreiung fĂŒr FerngeschĂ€fte unter 150 Euro weg. Die EU-Verordnung 2026/382 fĂŒhrt stattdessen einen pauschalen Zollsatz von 3 Euro pro Warenposition ein. Das soll die Abwicklung von Billigimporten vereinfachen und gleichzeitig die Einnahmen aus dem internationalen Online-Handel sichern.
EU verschÀrft Importkontrollen
Die EU-Kommission verstĂ€rkt ihre Ăberwachung von Industrieprodukten. Seit dem 26. Mai 2026 mĂŒssen Kupferrohre aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan zollamtlich registriert werden. Hintergrund sind Dumping-Untersuchungen mit AufschlĂ€gen zwischen 5 und 35 Prozent.
Bereits am 28. Mai 2026 leitete die Kommission eine sogenannte Absorptionsuntersuchung fĂŒr mehrschichtige Holzböden aus China ein. Positiv fĂŒr die Landwirtschaft: Die EU hat die Zölle auf verschiedene DĂŒngemittel-Rohstoffe fĂŒr ein Jahr ausgesetzt. Importe aus Russland und Belarus bleiben von dieser Erleichterung jedoch ausgeschlossen.
Stahlquoten sinken, CO2-Grenzausgleich kommt
Die Stahlbranche muss sich ab Juli auf drastische Einschnitte einstellen. Die zollfreien Kontingente unter den bestehenden SchutzmaĂnahmen werden gekĂŒrzt. Wer die neuen Obergrenzen ĂŒberschreitet, zahlt 50 Prozent Zoll.
Parallel dazu treibt die EU den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) voran. Die Konsultationsphase lĂ€uft noch bis zum 10. Juni 2026. Eine Studie des Potsdam-Instituts fĂŒr Klimafolgenforschung (PIK) untermauert die Notwendigkeit: Ohne solche MaĂnahmen drohe eine Verlagerung von CO2-Emissionen von bis zu 40 Prozent. Mit CBAM lieĂe sich dieser Wert auf 15 Prozent drĂŒcken â eine jĂ€hrliche globale Netto-Reduktion von 399 Millionen Tonnen CO2.
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Digitalisierung und neue Partner
Auch auĂerhalb der EU schreitet die Digitalisierung voran. Die Schweiz stellt EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen nun elektronisch aus. Ab Juli erweitert sie zudem die Ausfuhrerleichterungen fĂŒr Kriegsmaterial auf alle EU- und EFTA-Staaten.
Auf diplomatischer Ebene liegen erste TextentwĂŒrfe fĂŒr ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien vor. Ein neues Allgemeines PrĂ€ferenzsystem (APS) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und betrifft den Handel mit 65 LĂ€ndern.
International tĂ€tige Unternehmen mĂŒssen zudem die US-Politik im Blick behalten: Die USA haben unter Section 122 des Trade Act einen pauschalen Zoll von 10 Prozent auf alle Importe verhĂ€ngt. GroĂbritannien plant sein eigenes CBAM-System ab 2027.
