Online-Handel, Widerruf-Button

Online-Handel: Widerruf-Button wird ab 19. Juni Pflicht

04.06.2026 - 17:44:30 | boerse-global.de

Ab 19. Juni 2026 mĂŒssen Online-Shops einen digitalen Widerrufs-Button anbieten. VerstĂ¶ĂŸe drohen mit hohen Geldstrafen.

EU-Regulierung: Neue Pflichten fĂŒr Online-HĂ€ndler ab Juni 2026
Online-Handel - Ein Finger ĂŒber einem leuchtenden Widerruf-Button auf einem Tablet, mit einem verschwommenen E-Commerce-Lager im Hintergrund. 04.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die wohl einschneidendste Änderung tritt bereits im Juni in Kraft.

Digitale RĂŒcktritts-Button wird Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 mĂŒssen alle Online-Shops, die VerbrauchervertrĂ€ge abschließen, einen elektronischen Widerruf anbieten. Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und wurde in nationales Recht umgesetzt – in Deutschland etwa in § 356a BGB, in Österreich in § 13a FAGG.

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Betroffen sind sĂ€mtliche B2C-GeschĂ€fte: von klassischen Online-Shops ĂŒber Abo-Dienste bis hin zu digitalen Buchungen. Der Widerruf muss wĂ€hrend der gesamten Widerrufsfrist leicht zugĂ€nglich und dauerhaft verfĂŒgbar sein. Ausnahmen gelten nur fĂŒr VertrĂ€ge, die telefonisch oder per E-Mail zustande kommen, sowie fĂŒr Produkte mit gesetzlich ausgeschlossenem Widerrufsrecht – etwa maßgefertigte Korrekturbrillen.

Zwei-Klick-Verfahren vorgeschrieben

HĂ€ndler mĂŒssen einen zweistufigen Prozess implementieren: Zuerst klickt der Kunde auf einen Button oder fĂŒllt ein Formular mit seinen Daten aus, dann bestĂ€tigt er den Widerruf mit einem zweiten Klick. Ein Login darf dabei nicht verlangt werden.

Nach erfolgreicher Eingabe ist der HĂ€ndler verpflichtet, dem Kunden automatisch eine EingangsbestĂ€tigung per E-Mail zu schicken. Einige Softwareanbieter haben bereits reagiert: Shopware lieferte etwa im FrĂŒhjahr eine native Funktion fĂŒr Version 6.7.9.0 aus. Nutzer Ă€lterer Versionen oder von Drittanbieter-Plattformen mĂŒssen jedoch auf externe Plugins oder Eigenentwicklungen zurĂŒckgreifen.

Hohe Strafen bei VerstĂ¶ĂŸen

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert empfindliche Geldbußen. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von ĂŒber 1,25 Millionen Euro können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhĂ€ngt werden. Alternativ drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Die Regelung betrifft auch MarktplatzhĂ€ndler. Auf Plattformen wie eBay ist eigentlich der Betreiber fĂŒr die technische Infrastruktur zustĂ€ndig. Doch Anfang Juni hatten einige Plattformen noch keine funktionierende Lösung bereitgestellt. In solchen FĂ€llen haftet der einzelne HĂ€ndler – er muss zumindest seine Widerrufsbelehrung aktualisieren und klare Anweisungen geben, um Abmahnungen zu vermeiden.

Zoll und digitale ProduktpÀsse ab Juli

Am 1. Juli 2026 fĂ€llt die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze fĂŒr Pakete aus Nicht-EU-LĂ€ndern weg. Die EU will damit den Binnenmarkt stĂ€rken und Billigimporte aus Fernost eindĂ€mmen. Statt der Freigrenze wird fĂŒr Sendungen unter 150 Euro eine PauschalgebĂŒhr von drei Euro pro Warenkategorie fĂ€llig – zusĂ€tzlich zur regulĂ€ren Einfuhrumsatzsteuer.

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Weitere Kosten zeichnen sich ab: Ab dem 1. November 2026 plant die EU-Kommission eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr. Bis 2028 sollen sĂ€mtliche Sendungen ab dem ersten Euro zollpflichtig werden.

Parallel dazu verschĂ€rft die EU die Importkontrollen mit dem Digitalen Produktpass (DPP). Ein zentrales Register geht am 19. Juli 2026 in Betrieb. Der Start folgt auf die Veröffentlichung des Open Footprint Standard 1.0 Anfang Juni. KĂŒnftig können Zollbehörden Waren wie Textilien, Elektronik oder Möbel beschlagnahmen, wenn ihnen eine gĂŒltige Registrierung fehlt. FĂŒr bestimmte Rohstoffe wie Lithium und Kobalt gilt zwar eine Übergangsfrist bis zum 18. Februar 2027 – die meisten KonsumgĂŒterimporteure mĂŒssen jedoch bereits diesen Sommer mit der Durchsetzung rechnen.

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