Kartellamt: OnlinehÀndler halten sich nicht immer an Verbraucherrecht
19.06.2024 - 17:28:28Das geht aus einer Untersuchung des Bundeskartellamts hervor, die am Mittwoch vorgestellt wurde. Oft mangle es bei den PrĂŒfungen an Transparenz und Information, konstatierte Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamts.
Beim Online-Shopping fĂŒhren die HĂ€ndler oder von ihnen beauftragte Zahlungsdienstleister teils BonitĂ€tsprĂŒfungen der Kundschaft durch, um das Risiko möglicher ZahlungsausfĂ€lle zu verringern. FĂ€llt die PrĂŒfung ungĂŒnstig aus, wird den KĂ€uferinnen und KĂ€ufern hĂ€ufig keine Möglichkeit angeboten, auf Rechnung zu kaufen oder in Raten zu zahlen.
"HĂ€ndler und Zahlungsdienstleister mĂŒssen verstĂ€ndlich und rechtzeitig ĂŒber die DurchfĂŒhrung von BonitĂ€tsprĂŒfungen informieren, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte, informierte Entscheidung treffen können", sagte Mundt laut einer Mitteilung.
Das BonitĂ€tsscoring laufe fĂŒr viele unbemerkt automatisch im Hintergrund wĂ€hrend der Bestellung ab. Die Verarbeitung der Daten ist jedoch nur dann zulĂ€ssig, wenn Datenschutzvorschriften und Lauterkeitsrecht eingehalten werden, wie es von der Behörde hieĂ. In diesen Bereichen sehe das Bundeskartellamt VerbraucherrechtsverstöĂe.
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Untersuchung habe gezeigt, dass die BonitĂ€tsprĂŒfungen hĂ€ufig nicht transparent ablaufen. Informationen darĂŒber wĂŒrden oft gar nicht oder nur schwer erkennbar in den allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen erteilt. In manchen FĂ€llen erfolge die Information sogar erst nach der PrĂŒfung - die Kunden könnten diese dann nicht mehr verhindern.
Die OnlinehĂ€ndler, Zahlungsdienstleister sowie Wirtschaftsauskunfteien tauschen der Untersuchung zufolge zahlreiche Daten der Kunden aus. Dabei wĂŒrden hĂ€ufig nicht nur das frĂŒhere Zahlungsverhalten, sondern auch die Adresse, das Alter und teilweise Informationen wie die HĂ€ufigkeit von UmzĂŒgen oder die Uhrzeit der Bestellung einbezogen.
Derzeit laufe die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Darin werde auch diskutiert, gesetzlich einen stĂ€rkeren Schutz vor Diskriminierung festzuschreiben. Demnach soll unter anderem nicht mehr erlaubt sein, Adressdaten zu verarbeiten. Dies soll die KĂ€ufer davor zu schĂŒtzen, allein wegen ihres Wohnumfeldes einen schlechteren Score-Wert zu erhalten.

