Kartellamt, OnlinehÀndler

Kartellamt: OnlinehÀndler halten sich nicht immer an Verbraucherrecht

19.06.2024 - 17:28:28

OnlinehĂ€ndler, Auskunfteien und Zahlungsdienstleister halten sich bei BonitĂ€tsprĂŒfungen nicht immer an die Vorgaben des Verbraucherrechts.

Das geht aus einer Untersuchung des Bundeskartellamts hervor, die am Mittwoch vorgestellt wurde. Oft mangle es bei den PrĂŒfungen an Transparenz und Information, konstatierte Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamts.

Beim Online-Shopping fĂŒhren die HĂ€ndler oder von ihnen beauftragte Zahlungsdienstleister teils BonitĂ€tsprĂŒfungen der Kundschaft durch, um das Risiko möglicher ZahlungsausfĂ€lle zu verringern. FĂ€llt die PrĂŒfung ungĂŒnstig aus, wird den KĂ€uferinnen und KĂ€ufern hĂ€ufig keine Möglichkeit angeboten, auf Rechnung zu kaufen oder in Raten zu zahlen.

"HĂ€ndler und Zahlungsdienstleister mĂŒssen verstĂ€ndlich und rechtzeitig ĂŒber die DurchfĂŒhrung von BonitĂ€tsprĂŒfungen informieren, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte, informierte Entscheidung treffen können", sagte Mundt laut einer Mitteilung.

Das BonitĂ€tsscoring laufe fĂŒr viele unbemerkt automatisch im Hintergrund wĂ€hrend der Bestellung ab. Die Verarbeitung der Daten ist jedoch nur dann zulĂ€ssig, wenn Datenschutzvorschriften und Lauterkeitsrecht eingehalten werden, wie es von der Behörde hieß. In diesen Bereichen sehe das Bundeskartellamt VerbraucherrechtsverstĂ¶ĂŸe.

Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Untersuchung habe gezeigt, dass die BonitĂ€tsprĂŒfungen hĂ€ufig nicht transparent ablaufen. Informationen darĂŒber wĂŒrden oft gar nicht oder nur schwer erkennbar in den allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen erteilt. In manchen FĂ€llen erfolge die Information sogar erst nach der PrĂŒfung - die Kunden könnten diese dann nicht mehr verhindern.

Die OnlinehĂ€ndler, Zahlungsdienstleister sowie Wirtschaftsauskunfteien tauschen der Untersuchung zufolge zahlreiche Daten der Kunden aus. Dabei wĂŒrden hĂ€ufig nicht nur das frĂŒhere Zahlungsverhalten, sondern auch die Adresse, das Alter und teilweise Informationen wie die HĂ€ufigkeit von UmzĂŒgen oder die Uhrzeit der Bestellung einbezogen.

Derzeit laufe die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Darin werde auch diskutiert, gesetzlich einen stĂ€rkeren Schutz vor Diskriminierung festzuschreiben. Demnach soll unter anderem nicht mehr erlaubt sein, Adressdaten zu verarbeiten. Dies soll die KĂ€ufer davor zu schĂŒtzen, allein wegen ihres Wohnumfeldes einen schlechteren Score-Wert zu erhalten.

@ dpa.de