Osteopathie, Medizinischer

Osteopathie: Medizinischer Dienst findet keinen Nutzen bei Rückenschmerzen

18.06.2026 - 12:42:01 | boerse-global.de

Ein aktueller Bericht des Medizinischen Dienstes bezweifelt den Nutzen von Osteopathie bei Kreuzschmerzen. Viele Krankenkassen könnten ihre Zuschüsse streichen.

Osteopathie bei Rückenschmerzen: Krankenkassen unter Druck
Osteopathie - Eine Person mit Rückenschmerzen, die sich den unteren Rücken hält, in einer modernen medizinischen oder therapeutischen Umgebung. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bei der Behandlung von Kreuzschmerzen lasse sich kein klarer Nutzen nachweisen. Das hat Folgen für die Erstattungspraxis der Krankenkassen.

Rund 85 Prozent der Deutschen leiden irgendwann unter unspezifischen Rückenschmerzen. Bei etwa 90 Prozent der Fälle bleibt die genaue Ursache unklar. Trotz der hohen Nachfrage nach osteopathischen Behandlungen liefert der neue Evidenzbericht keine Belege für eine Überlegenheit gegenüber Placebo.

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Methodische Schwächen in den Studien

Der Bericht wertet klinische Studien aus, die teilweise methodisch schwach sind. In den größten untersuchten Studien zeigte die Osteopathie keinen signifikanten Vorteil gegenüber einer Scheinbehandlung. Fachleute vermuten zudem einen Publikationsbias: Studien mit positiven Ergebnissen werden häufiger veröffentlicht, was das Gesamtbild verzerrt.

Professor Daniel Belavy von der Hochschule Bochum sieht die Osteopathie nach aktuellem Kenntnisstand nicht wirksamer als ein Placebo. Krankenkassen sollten diese Leistungen daher nicht finanziell unterstützen. Eine andere Einschätzung kommt von David Hohenschurz-Schmidt vom Imperial College London: Ein Mangel an Belegen sei nicht gleichbedeutend mit einem Beleg für Wirkungslosigkeit. Die Beweislage bleibe unklar.

Fehlende gesetzliche Standards

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die fehlende Regulierung des Berufsfeldes. Deutschland hat bisher keine staatlich geregelte Ausbildung für Osteopathen und kein einheitliches Berufsgesetz. Das erschwert die Qualitätssicherung bei Kosten von 80 bis 150 Euro pro Sitzung.

Lucia Gassner vom Austrian Institute for Health Technology Assessment betont: Es bestehe eine Evidenzlücke, aber keine generelle Negativaussage über die Methode. Spezifische Sicherheitsrisiken seien nicht bekannt.

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Krankenkassen streichen Leistungen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheblich. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussten Osteopathie in der Vergangenheit als freiwillige Satzungsleistung. Doch wachsende Finanzierungslücken zwingen zum Sparen.

Die Innovationskasse IKK strich bereits früher ihre Zusatzleistungen für Osteopathie, die zuvor mit bis zu 120 Euro pro Jahr bezuschusst wurden. Auch professionelle Zahnreinigungen oder Reiseimpfungen waren betroffen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach garantierte zwar die Pflichtleistungen, der Spielraum für Zusatzleistungen bleibt jedoch begrenzt.

Der neue Bericht dürfte den Druck auf die Krankenkassen erhöhen, Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen weiter einzuschränken. Da Rückenschmerzen weiterhin die Statistik der Krankheitstage anführen, bleibt die Suche nach evidenzbasierten und kosteneffizienten Therapien eine zentrale Herausforderung.

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