Paketsteuer, Handelskonzerne

Paketsteuer ab Oktober: Handelskonzerne kündigen Klagen an

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Paketsteuer startet am 1. Oktober 2026, doch Händler wehren sich juristisch. Bei einer Unwirksamkeit drohen dem Staat Rückzahlungen.

Paketsteuer ab Oktober: Händler prüfen Klagen und Rückzahlungen
Ein minimalistischer, leerer Gerichtssaal mit großen Glasfenstern und Steinboden in einem modernen Gebäude. Illustration mit AI erstellt.

Große Handelsunternehmen bereiten rechtliche Schritte gegen die geplante Paketsteuer vor. Da die rechtliche Grundlage der Abgabe als unsicher eingestuft wird, drohen im Falle einer gerichtlichen Unwirksamkeit hohe Rückzahlungen durch den Staat. Mehrere Branchenvertreter haben bereits angekündigt, die Steuer auf dem Rechtsweg prüfen zu lassen.

Einführung der Abgabe für umsatzstarke Onlinehändler

Zum 1. Oktober 2026 tritt die neue Paketsteuer in Kraft. Die Abgabe beläuft sich auf 2,40 Euro pro Sendung, was einem Nettobetrag von 2 Euro zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer entspricht. Von dieser Regelung sind vor allem große Handelsunternehmen betroffen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielen. Zu den betroffenen Konzernen gehören unter anderem Amazon, Zalando und Otto.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Steuer klare fiskalische Ziele. Es wird erwartet, dass die Paketsteuer jährliche Einnahmen in Höhe von 280 Millionen Euro generiert. Diese Mittel dienen der Gegenfinanzierung einer bereits seit Juli 2026 geltenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel.

Juristisches Tauziehen und finanzielle Risiken

Trotz der feststehenden Einführung formiert sich massiver Widerstand in der Wirtschaft. Große Händler wie Otto und Redcare haben bereits Klagen gegen die neue Steuer angekündigt. Experten zufolge könnte ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Rechtmäßigkeit bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen.

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Zum 1. Oktober 2026 tritt die Paketsteuer in Kraft: 2,40 Euro pro Sendung für Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Weil die rechtliche Grundlage als unsicher gilt und ein EuGH-Verfahren bis zu vier Jahre dauern kann, gehört die Abgabe jetzt in jede Versandkalkulation. Der kostenlose Report zeigt, welche Posten Sie ansetzen und welche Rückzahlungsrisiken Sie einplanen sollten. Compliance-Report zur Paketsteuer jetzt anfordern

Sollte die Paketsteuer letztlich als rechtswidrig eingestuft werden, kämen auf den Staat enorme finanzielle Belastungen zu. In Berichten vom September 2026 ist von drohenden Rückzahlungen in einer Gesamthöhe von mehr als 1 Milliarde Euro die Rede. Finanzminister Marterbauer zeigte sich angesichts der drohenden Klagewelle dennoch zuversichtlich. Er erklärte zur Paketsteuer, dass man das Verfahren sicher gewinnen werde.

Wirtschaftliche Folgen und kumulierende Kostenbelastungen

Der Handelsverband warnt unterdessen vor den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Abgabe. Schätzungen des Verbandes zufolge könnten durch die Paketsteuer bis zu 2.870 Arbeitsplätze gefährdet sein. Zudem wird ein jährlicher Verlust beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Höhe von 360 Millionen Euro befürchtet.

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Neben der Paketsteuer von 2,40 Euro pro Sendung gilt seit Juli 2026 bereits eine EU-Einfuhrgebühr von 3 Euro für Kleinsendungen, und ab November ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro im Gespräch. Kumuliert kann die Belastung pro Paket auf bis zu 7,40 Euro steigen — eine Größe, die sich nicht nachträglich korrigieren lässt. Der kostenlose Report rechnet die Gebührenstaffel für Ihr Sendungsvolumen durch und zeigt, wo Sie gegensteuern können. Kostenmodell für Versandgebühren jetzt sichern

Für die Verbraucher und Unternehmen summieren sich die Belastungen im Versandhandel weiter auf. Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt eine EU-Einfuhrgebühr von 3 Euro für Kleinsendungen bis zu einem Wert von 150 Euro. Ab dem 1. November 2026 ist zudem die Einführung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 2 Euro im Gespräch.

Sollten alle diese Gebühren und Steuern gleichzeitig wirksam werden, könnte die Gesamtbelastung pro Paket auf bis zu 7,40 Euro steigen. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich von den ausstehenden Gerichtsentscheidungen ab, die die Branche über die nächsten Jahre beschäftigen dürften.

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