PauschbetrÀge, BÀckereien

PauschbetrÀge 2026: BÀckereien zahlen 1.885 Euro Eigenverbrauch

04.07.2026 - 00:02:48 | boerse-global.de

Das Finanzministerium veröffentlicht die neuen PauschbetrĂ€ge fĂŒr unentgeltliche Wertabgaben 2026. Besonders BĂ€ckereien, Fleischereien und die Gastronomie sind betroffen.

BMF legt neue PauschbetrĂ€ge fĂŒr 2026 fest: Das gilt fĂŒr BĂ€cker und Gastronomen
PauschbetrĂ€ge - Ein Taschenrechner zeigt Finanzzahlen, im Hintergrund verschwommene Steuerdokumente und ein Stift. Symbolisiert neue PauschbetrĂ€ge und Steuerthemen. 04.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Werte gelten fĂŒr 2026 und betreffen vor allem BĂ€ckereien, Fleischereien und die Gastronomie.

Mit einem Schreiben vom 24. Juni legte das BMF die SÀtze fest. Sie erfassen den privaten Eigenverbrauch von Unternehmern, deren Familien und Mitarbeitern pauschal. Eine Einzelaufzeichnung jeder Entnahme entfÀllt damit. Grundlage sind SchÀtzungen des Statistischen Bundesamtes.

Was gilt fĂŒr welche Branche?

Die BetrĂ€ge sind Nettowerte. Die Umsatzsteuer kommt noch obendrauf – entweder 7 oder 19 Prozent.

BĂ€ckereien mĂŒssen 1.885 Euro pro Jahr versteuern. Fleischereien liegen bei 2.054 Euro. In der Gastronomie kommt es auf das Angebot an:

  • Kalte Speisen: 1.824 Euro
  • Kalte und warme Speisen: 4.001 Euro
  • CafĂ©s und Konditoreien: 2.208 Euro

Der Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln wird mit 1.763 Euro veranschlagt. FĂŒr Milchprodukte gelten 721 Euro, fĂŒr Obst und GemĂŒse 553 Euro. Der GetrĂ€nkeeinzelhandel liegt bei 399 Euro.

Bei Kindern gibt es Sonderregeln: Unter zwei Jahren fÀllt kein Betrag an. Zwischen zwei und zwölf Jahren gilt die HÀlfte des jeweiligen Werts.

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Juli bringt weitere Änderungen

Seit dem 1. Juli 2026 entfĂ€llt die Zollfreigrenze von 150 Euro im Fernabsatz. Stattdessen erhebt der Zoll pauschale 3 Euro pro Warenkategorie – vorausgesetzt, die Abwicklung lĂ€uft ĂŒber das IOSS-Verfahren. Ziel ist es, die missbrĂ€uchliche Aufteilung von Sendungen zu unterbinden.

Auch im Agrarsektor Ă€ndert sich etwas: Pauschalierer mĂŒssen beim Verkauf stehender Ernten jetzt 7 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und eine Voranmeldung abgeben. Der Bundesfinanzhof entschied, dass stehende FrĂŒchte nicht als landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten. Die Durchschnittssatzbesteuerung greift nur noch, wenn der KĂ€ufer zur Ernte verpflichtet ist.

Steuerrecht wird angepasst

Am 3. Juli 2026 traten Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz in Kraft. Sie gehen auf das Neunte SteuerberatungsĂ€nderungsgesetz zurĂŒck, das Mitte Juni Bundestag und Bundesrat passierte. Betroffen sind die 90-Prozent-Grenze bei AnteilsĂŒbergĂ€ngen und die sogenannte Börsenklausel.

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Entlastungen ab 2027 geplant

Der Koalitionsausschuss einigte sich am 1. Juli auf eine Einkommensteuerreform ab Januar 2027. Das Volumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Der Grundfreibetrag soll auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro.

Im Gegenzug sinkt der Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht zudem eine Senkung der Nachzahlungszinsen auf 0,3 Prozent pro Monat vor – ebenfalls ab 2027. Auch die Fristen fĂŒr die erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte sollen von 48 auf 24 Monate verkĂŒrzt werden.

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