PFAS-Verfahren, RĂŒckmeldungen

PFAS-Verfahren: 5.600 RĂŒckmeldungen, Industrie fordert differenzierte Regeln

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BranchenverbÀnde wenden sich gegen ein pauschales PFAS-Verbot; der BUND verlangt weitreichende EinschrÀnkungen und verweist auf belastete Proben.
Symbolbild: Schutzhelm und Schutzbrille auf einer Werkbank Illustration mit AI erstellt.

Deutsche SpitzenverbÀnde der KÀlte-, Klima- und WÀrmepumpenbranche haben im laufenden BeschrÀnkungsverfahren der EuropÀischen Chemikalienagentur (ECHA) zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) offiziell Stellung bezogen.

In einem Schreiben an AusschĂŒsse des Deutschen Bundestages sowie an zustĂ€ndige Bundesministerien drĂ€ngen die Branchenvertreter auf eine differenzierte Regulierung nach dem konkreten Emissions- und Umweltrisiko. Ein pauschales Verbot lehnen die Organisationen ab und fordern stattdessen die Einbeziehung der wirtschaftlichen Konsequenzen.

Betroffene SchlĂŒsselbereiche und bestehende Regulierung

Zu den Unterzeichnern der gemeinsamen Stellungnahme zÀhlen der BTGA, der BVKMW, die FGK, der Herstellerverband Raumlufttechnische GerÀte, die TGA-ReprÀsentanz Berlin, der VDKF sowie der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik.

Die Organisationen weisen darauf hin, dass von den derzeit diskutierten BeschrĂ€nkungen essenzielle Infrastrukturbereiche direkt betroffen wĂ€ren. Hierzu gehören moderne WĂ€rmepumpen, KĂŒhlsysteme fĂŒr Rechenzentren, industrielle KĂ€lteanlagen sowie die KĂ€ltetechnik in der Lebensmittelversorgung.

Zudem argumentieren die VerbĂ€nde, dass fluorierte Treibhausgase (F-Gase) bereits durch die bestehende EU-F-Gase-Verordnung einem strengen gesetzlichen Rahmen unterliegen. Ein zusĂ€tzliches, undifferenziertes PFAS-Verbot wĂŒrde bestehende Regelungen ĂŒberlagern und betriebliche Planungsunsicherheiten verschĂ€rfen, ohne zwingend zusĂ€tzlichen Umweltschutz zu gewĂ€hrleisten.

Hohe Beteiligung und gegensÀtzliche Interessen

Das BeschrĂ€nkungsverfahren war Anfang 2023 von fĂŒnf europĂ€ischen Staaten – Deutschland, den Niederlanden, DĂ€nemark, Norwegen und Schweden – initiiert worden. Die ECHA-AusschĂŒsse streben an, noch im Laufe des Jahres 2026 ihre endgĂŒltigen BeschrĂ€nkungsempfehlungen vorzulegen.

Das Interesse der Öffentlichkeit und der Wirtschaft an dem Prozess ist außergewöhnlich hoch: Im Rahmen der ECHA-Konsultation gingen rund 5.600 RĂŒckmeldungen ein. Davon entfielen etwa 70 Prozent auf Unternehmen und IndustrieverbĂ€nde, wĂ€hrend Nichtregierungsorganisationen rund 2 Prozent der Eingaben ausmachten.

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Den Forderungen der WirtschaftsverbĂ€nde stehen deutliche Mahnungen von Umwelt- und VerbraucherschĂŒtzern gegenĂŒber. Der Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert weiterhin eine möglichst weitreichende BeschrĂ€nkung der Herstellung und Nutzung von PFAS.

Befristete Ausnahmen sollten nach Ansicht des Verbands ausschließlich fĂŒr Anwendungen gelten, die gesellschaftlich unverzichtbar sind und fĂŒr die nachweislich keine Alternativen existieren.

Zur BegrĂŒndung verweist der BUND auf eigene Recherchen zur Umweltbelastung: Bei allen 114 untersuchten Wildschwein-Leberproben aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seien die gesetzlichen Höchstgehalte deutlich ĂŒberschritten worden.

Zudem wiesen ĂŒber 12 Prozent von 152 Fleischproben aus sieben BundeslĂ€ndern GrenzwertĂŒberschreitungen auf. Der Verband betont unter Verweis auf Untersuchungen des Umweltbundesamtes, dass die Belastung nicht nur von lokalen Industrie-Hotspots herrĂŒhre, sondern auf flĂ€chendeckende Hintergrundkonzentrationen in Böden, GewĂ€ssern und Nahrungsketten zurĂŒckgehe.

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Wachsende regulatorische Dynamik

WĂ€hrend fĂŒr deutsche Hersteller bereits strengere Grenzwerte in Kraft treten, gewinnt die Einstufung einzelner Abbauprodukte zusĂ€tzliche Relevanz. Der ECHA-Ausschuss fĂŒr Risikobeurteilung (RAC) verabschiedete auf seiner Plenarsitzung in Helsinki einstimmig eine Stellungnahme, die auf einen Vorschlag der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zurĂŒckgeht.

Darin wird die Einstufung von TrifluoressigsÀure (TFA) als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B sowie erstmals als persistent, mobil und toxisch (PMT) empfohlen.

Über die entsprechende Aufnahme in Anhang VI der CLP-Verordnung entscheidet nun die EuropĂ€ische Kommission. Die Debatte verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen industrieller Machbarkeit und gesundheitlicher Risikovorsorge, in dem sich die EntscheidungstrĂ€ger in BrĂŒssel und Berlin derzeit bewegen.

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