Physiotherapie Liechtenstein: Taxpunktwert auf 1.01 Franken ab Januar
Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 31. August 2026 eine Anpassung der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beschlossen.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 wird der Taxpunktwert auf 1.01 Franken festgesetzt. Mit dieser Entscheidung reagiert die Exekutive auf die gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen den maßgeblichen Branchenverbänden und stellt die Abrechnungsgrundlage für das laufende Jahr sicher.
Erfolglosigkeit der Verhandlungen zwischen LKV und PVFL
Der Festsetzung durch die Regierung gingen Verhandlungen zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem Physiotherapie-Verband Fürstentum Liechtenstein (PVFL) voraus. Ziel dieser Gespräche war es, eine einvernehmliche Regelung für die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zu finden. Wie die Regierung mitteilte, konnte zwischen den beiden Parteien jedoch keine Einigung erzielt werden.
In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Regierung die Kompetenz übernimmt, die Tarife festzulegen, um die Kontinuität in der Gesundheitsversorgung und deren Abrechnung zu gewährleisten. Die nun getroffene Entscheidung beendet den vertragslosen Zustand hinsichtlich der Punktwertfestlegung für den genannten Zeitraum.
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Erhöhung des Taxpunktwertes für das Jahr 2026
Der neu festgesetzte Wert von 1.01 Franken bedeutet eine Steigerung gegenüber dem vorangegangenen Wert. Zuvor lag der Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen bei 0.98 Franken. Die Anpassung um 0.03 Franken pro Taxpunkt markiert eine Aktualisierung der Vergütungssätze innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem Jahresbeginn und deckt das gesamte Kalenderjahr 2026 ab. Für Leistungserbringer und Versicherte schafft diese Festsetzung Klarheit darüber, welche Sätze für die erbrachten physiotherapeutischen Behandlungen zur Anwendung kommen.
Befristung und Einfluss der Schweizer Tarifstruktur
Auffallend an der neuen Regelung ist ihre explizite Befristung bis zum 31. Dezember 2026. Die Regierung begründet diesen Schritt mit den aktuellen Entwicklungen im benachbarten Ausland. In der Schweiz wird derzeit an einer neuen Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen gearbeitet.
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Da das liechtensteinische Gesundheitswesen in vielen Bereichen eng mit den Schweizer Strukturen verknüpft ist und sich oft an deren Modellen orientiert, möchte die Regierung flexibel auf die dortigen Neuerungen reagieren können.
Eine langfristige Festsetzung des Taxpunktwertes in Liechtenstein soll daher erst erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen der neuen Schweizer Tarifstruktur final feststehen und auf ihre Anwendbarkeit für das Fürstentum geprüft werden konnten. Bis dahin dient die aktuelle Verordnung als Übergangslösung, um die Stabilität des Systems zu sichern.
