Plattform-Arbeiter: ILO einigt sich auf weltweites Schutzabkommen
13.06.2026 - 02:18:31 | boerse-global.de
Die Analyse von WLAN-Daten oder angeschlossenen Monitoren verrät, ob jemand im Büro ist. Ab Juni 2026 rollt die Funktion aus.
Viele Betriebsräte verschenken täglich ihre Rechte – ohne es zu wissen. § 87 BetrVG gibt Ihnen bei der Einführung neuer Überwachungstechnologien mehr Macht, als Sie denken. Mitbestimmungsrechte bei technischer Überwachung jetzt rechtssicher durchsetzen
Was das für deutsche Unternehmen bedeutet: Die automatisierte Standorterfassung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Funktion muss standardmäßig deaktiviert bleiben. Erst nach Freigabe durch Administratoren oder individueller Einwilligung der Beschäftigten darf sie genutzt werden.
Die Standortdaten werden am Ende jedes Arbeitstages gelöscht. Einen Bewegungsverlauf gibt es nicht.
Streik in Italien: Home-Office-Tage halbiert
Die Rückkehr ins Büro sorgt international für Konflikte. In Italien traten Mitarbeiter des Ministerpräsidenten-Büros am 12. Juni in einen eintägigen Streik. Die Regierung hatte die zulässigen Home-Office-Tage für Staatsbedienstete von 104 auf 52 pro Jahr halbiert.
Die Regierung argumentiert mit höherer Effektivität vor Ort. Gewerkschaften kritisieren die Verschlechterung der Work-Life-Balance und verweisen auf überfüllte Räume, defekte Klimaanlagen und hygienische Probleme in den Büros.
Meilenstein für Uber-Fahrer und Lieferdienste
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am 12. Juni das weltweit erste Übereinkommen zum Schutz von Plattform-Beschäftigten verabschiedet. Der Vertrag soll Mindestlöhne, Sozialversicherung und Arbeitssicherheit für Fahrer, Lieferanten und Online-Freiberufler sicherstellen.
Ein Kernpunkt: mehr Transparenz bei algorithmischen Managementsystemen. Die automatisierte Auftragsvergabe und Leistungsbewertung muss nachvollziehbaren Kriterien folgen. Die Regeln gelten, sobald die Mitgliedstaaten sie ratifiziert haben.
Arbeitsvertrag per E-Mail – das geht jetzt
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht es möglich: Arbeitsverträge können in Textform, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden. Arbeitszeugnisse sind mit qualifizierter elektronischer Signatur gültig. Elternzeit-Anträge sind seit Frühjahr 2025 formlos per E-Mail zulässig.
Die neuen Regelungen zur Textform erfordern eine dringende Überprüfung bestehender Vertragsmuster, um Bußgelder nach dem Nachweisgesetz zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 sofort einsetzbare Formulierungen auf dem aktuellsten Rechtsstand. Rechtssichere Muster-Formulierungen für Arbeitsverträge kostenlos herunterladen
Wachsende Gefahr: Aufsichtsbehörden warnen vor Schatten-KI – der Nutzung privater KI-Accounts für berufliche Zwecke. Unternehmen müssen offizielle KI-Tools bereitstellen und Mitarbeiter schulen, um Datenabfluss zu verhindern.
Für Gründer gibt es gute Nachrichten: Seit der EU-Digitalisierungsrichtlinie ist die Online-Gründung von GmbHs oder UGs per Videokonferenz möglich – solange keine Sacheinlagen geleistet werden.
