PNOG, Arbeitgeber

PNOG: Arbeitgeber zahlen je Arbeitsplatz rund 203 Euro mehr im Monat

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reform soll Pflegekassen entlasten, erhöht jedoch Abgaben und Arbeitgeberkosten; der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen: Höhere Beiträge und neue Pflichten
Ein heller, minimalistischer Büroflur mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Vorbehaltlich der ausstehenden Zustimmung des Bundestags sollen die gesetzlichen Neuregelungen ab Januar 2027 in Kraft treten. Mit dem Reformpaket reagiert die Bundesregierung auf eine drohende finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung.

Der Regierungsentwurf prognostiziert bei einem unveränderten allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent Defizite von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028, 16,9 Milliarden Euro im Jahr 2029 sowie 17,4 Milliarden Euro im Jahr 2030. Für Unternehmen und Beschäftigte bringt der Entwurf spürbare finanzielle Mehrbelastungen mit sich.

Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Abgaben

Im Rahmen der parallel beschlossenen Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro (jährlich 76.500 Euro).

Für Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen sowie für deren Arbeitgeber führt dies bei unveränderten Beitragssätzen und unter Annahme eines Krankenkassen-Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent zu einer monatlichen Mehrbelastung von jeweils knapp 102 Euro, was jährlich gut 1.220 Euro entspricht.

Je Arbeitsplatz summiert sich die zusätzliche Belastung auf rund 203 Euro im Monat. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung für 2027 mit zusätzlichen Mitteln von knapp 6,25 Milliarden Euro. Neben der Grenzanhebung trägt dazu vor allem der Kinderlosenzuschlag bei, der zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte angehoben werden soll und schätzungsweise 3,3 Milliarden Euro an Mehreinnahmen generieren wird.

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Der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose klettert damit auf 2,7 Prozent. Der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind verbleibt bei 3,6 Prozent (Arbeitnehmeranteil 1,8 Prozent), wobei sich der Satz für jedes weitere Kind bis zum fünften Kind um 0,25 Prozentpunkte verringert, solange dieses unter 25 Jahre alt ist.

Neue Pflichten bei Minijobs und mitversicherten Partnern ab 2028

Für Arbeitgeber sieht das PNOG über das Jahr 2027 hinaus weitere Kostenfaktoren vor. Ab 2028 müssen Arbeitgeber Pflegebeiträge auf Minijobs entrichten; bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 600 Euro belaufen sich die Zusatzkosten auf knapp 22 Euro. Zudem soll ab 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten für bestimmte mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner erhoben werden.

Gleichzeitig greift die Reform in die Ausgabenseite und Leistungsstrukturen ein. Für neu Betroffene mit Pflegegrad 1 entfällt künftig der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, während bestehende Empfänger Bestandsschutz genießen.

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Die Zugangshürden für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen, was Minderausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 4,2 Milliarden Euro ab 2030 einbringen soll.

Kritik aus der Praxis und von Ökonomen

Die Tariftreue für Pflegebetriebe bleibt grundsätzlich bestehen, doch soll das bisherige Verfahren zur Ermittlung regional üblicher Entlohnungsniveaus für den Zeitraum 2027 bis 2029 ausgesetzt werden. Ausgangspunkt bleiben die Werte vom 30. September 2026.

Aus der Pflegewirtschaft kommt deutliche Kritik. Bei einem Branchentreffen warnten nordrhein-westfälische Pflegeunternehmen vor den Folgen der Reform: Durch die geplante Überführung des Entlastungsbetrags in ein Sozialraumbudget drohe ambulanten Diensten der Verlust von Versorgungsberechtigungen. Betriebe beziffern potenzielle Umsatzeinbußen auf teils über eine Million Euro jährlich und warnen vor Gefahren für Arbeitsplätze.

Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisierte die am 30. September 2026 beschlossene Reform als unzureichend. Sie forderte, privates Vermögen stärker für die Pflegefinanzierung heranzuziehen, und sprach sich gegen einen pauschalen Pflegedeckel aus, der letztlich auch nicht in den Regierungsentwurf aufgenommen wurde.

Bis Januar 2027 soll nun eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung erarbeiten.

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