Umweltschutzklage gegen Rodung des Geländes der Tesla-Gigafactory

19.02.2020 - 15:41:45 | ad-hoc-news.de

Politik stellt die Klageberechtigung des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) gegen die Rodungsarbeiten auf dem Tesla-Gelände in Grünheide in Zweifel.

Standort von neuer Tesla-Fabrik in Brandenburg - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Standort von neuer Tesla-Fabrik in Brandenburg - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Nach einem Gerichtsbeschluss zur Einstellung der Rodungsarbeiten auf dem Gelände der zukünftigen Tesla-Fabrik in Brandenburg, stellt der Rechtsexperte der SPD, Johannes Fechner, die Einspruchsmöglichkeiten von Umwelt- und Naturschutzorganisationen gegen infrastrukturelle Großprojekte auf den Prüfstand. Die Klageberechtigung von Verbänden und Vereinen, hängt von einer Einstufung des Bundesumweltamts ab, das den Status der Umweltorganisationen regelt. Der in Brandenburg gegen die Rodung klagende Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern, hatte vom Umweltbundesamt im Jahr 2015 und nochmals im Januar 2019 die Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung bekommen. Damit hat der bayrische Verein auch das Recht zu einer aufschiebenden Klage bei Eingriffen in das Umwelt- und Naturschutzrecht. Bis zu einer gerichtlichen Klärung, müssen die entsprechenden Arbeiten ruhen. Gegenüber dem „Handelsblatt“ forderte der SPD-Rechtsexperte jetzt eine grundsätzliche Revision des Einspruchsrechts. Mit der Anerkennung durch das Bundesumweltamt, erhalten Organisationen bundesweit ein Verbandsklagerecht gegen Infrastrukturprojekte. Es ist mir unbegreiflich, wie dieser Verein vom Umweltbundeamt anerkannt werden konnte. Es handelt sich hier um Leute, die den Klimawandel in Frage stellen und sich klar gegen die Energiewende positionieren. Was hat das mit Umweltschutz zu tun, fragt der SPD-Politiker im Interview mit dem „Handelsblatt“. Das Projekt in Brandenburg ist ein Signal für den Einstieg in die E-Mobilität und ein wichtiger Faktor im Konzept der Verkehrswende. Auch bei den Grünen trifft die Klage des bayrischen Naturschutzvereins auf Unverständnis. Was hier passiert ist keine Überprüfung des im Umweltrecht geregelten Genehmigungsverfahrens, sondern eine politische Blockadeaktion, moniert Dieter Janecek, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Die Verbindungen dieses Vereins zur AfD sind offenkundig. Hier wird Umweltschutz benutzt, um wichtige Projekte der Energie- und Verkehrswende zu behindern. Auf die Vorwürfe aus der Politik, reagiert der Vorsitzende des VLAB, Johannes Bradtka, mit Unverständnis und Verärgerung. Wir vertreten keine parteipolitischen Interessen, die Vorwürfe einer Instrumentalisierung durch die AfD sind Verleumdungen und entbehren jeder Grundlage. Der bayrische Naturschutzverein trat sich in den letzten Jahren vor allem mit Aktionen gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Erscheinung und positioniert sich gegen den Umstieg auf erneuerbare Energien. Der VLAB ist Teil der „Initiative Vernunftkraft“, die sich für einen Ausbau der Kohle und für Atomkraft engagiert.

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