PPWR ab August: Neue Verpackungsregeln stellen KMU vor Hürden
Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 00:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und stellt Unternehmen vor weitreichende Herausforderungen. Die Neuregelung sieht vor, dass Produzenten und Händler eine gesteigerte Verantwortung für den von ihnen verursachten Verpackungsmüll übernehmen müssen. Dies umfasst nicht nur die konforme Umsetzung der neuen Anforderungen, sondern auch den lückenlosen Nachweis der Einhaltung über die gesamte Lieferkette hinweg. Während für Verbraucher durch die PPWR keine neuen Pflichten entstehen, ist der regulatorische Druck auf die Wirtschaft erheblich gestiegen.
Neue Grenzwerte und langfristige Übergangsfristen
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Verordnung sind Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in neuen Lebensmittelverpackungen. Zudem treten mit der PPWR neue Zuständigkeiten für Eigenmarken in Kraft, was insbesondere den Einzelhandel vor organisatorische Aufgaben stellt. Trotz des bereits erfolgten Inkrafttretens gewährt die EU für bestimmte Teilbereiche Übergangsfristen.
So müssen Vorgaben zur Reduktion von Leerraum bei Verkaufsverpackungen erst bis zum 12. Februar 2028 vollständig umgesetzt sein. Neue, EU-weite Piktogramme zur Kennzeichnung von Verpackungen werden nach aktuellem Stand frühestens am 12. August 2028 eingeführt.
Noch mehr Zeit bleibt der Industrie bei dem Verbot sogenannter Mogelpackungen, welches erst zum 1. Januar 2030 wirksam werden soll. Dennoch zwingt die Verordnung Unternehmen bereits jetzt dazu, ihre Prozesse und Materialbeschaffung grundlegend zu überprüfen.
Turbulenzen im Handel und Rufe nach Nachbesserung
Seit dem 12. August ist die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft – und viele KMU stehen vor der Frage, wie sie die Dokumentationspflichten in der Lieferkette rechtssicher erfüllen. Unser kostenloser Leitfaden liefert eine Compliance-Checkliste und praxisnahe Muster für Ihre Nachweise. Jetzt kostenlosen PPWR-Leitfaden anfordern
Kurz nach dem offiziellen Start der PPWR berichten Branchenbeobachter von deutlichen Turbulenzen im Markt. Namhafte Akteure wie der Discounter Lidl reagieren bereits auf die neuen Rahmenbedingungen; das Unternehmen vollziehe derzeit Anpassungen bei der Definition der Erzeugerrolle. In Fachkreisen wird zudem die Forderung laut, dass die Europäische Kommission das Regelwerk dringend überarbeiten müsse, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen.
Besonders in der Landwirtschaft sorgt die Verordnung für Unmut. Gärtnerbetriebe in Altdorf äußerten in den vergangenen Tagen ihren Ärger über die neuen Pflichten. In der Branche herrsche derzeit eine Mischung aus Verwirrung und Unklarheit darüber, wie die Dokumentationspflichten in der Praxis rechtssicher erfüllt werden können.
Mittelstand beklagt bürokratische Hürden
Die praktische Umsetzung der PPWR trifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In Österreich führt die neue Bürokratie bereits zu ersten Einschränkungen im Warenverkehr. Das niederösterreichische Unternehmen Stofftiger sah sich aufgrund der komplexen Anforderungen gezwungen, den Versand in Länder wie Luxemburg, Italien und Belgien einzustellen.
Erste Unternehmen wie Stofftiger mussten bereits den Versand in mehrere EU-Länder einstellen – wegen unklarer PPWR-Anforderungen. Vermeiden Sie Warenverkehrs-Einschränkungen in Ihrem Betrieb: Mit unserem Schritt-für-Schritt-Dokumentationsleitfaden behalten Sie den Überblick. PPWR-Dokumentationsleitfaden jetzt sichern
Auch größere mittelständische Betriebe müssen erhebliche Ressourcen investieren, um die Konformität sicherzustellen. Das steirische Unternehmen Niceshops setzt beispielsweise zwei Mitarbeiter exklusiv für die Umsetzung der PPWR-Vorgaben ein.
Christoph Schreiner, Geschäftsführer des Unternehmens, kritisierte die Verordnung scharf. Er gab zu bedenken, dass sich die europäische Wirtschaft mit derartigen Regulierungen das eigene Grab grabe. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen den hohen administrativen Aufwand, der mit der Sicherstellung der neuen Umweltstandards einhergeht.
