PPWR-Reform: Kleine Betriebe sollen 600–2000 Euro sparen pro Land
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 7. September 2026 hat die Bundesregierung in Brüssel einen formalen Änderungsvorschlag zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt. Die Initiative zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von bürokratischen Anforderungen zu entlasten, die seit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen im vergangenen Monat für Unmut in der Wirtschaft sorgen.
Ausnahmen für Kleinbetriebe und verlängerte Fristen
Der Vorschlag, den das Bundesumweltministerium am 8. September 2026 veröffentlichte, sieht eine signifikante Erleichterung für Betriebe mit geringem Versandvolumen vor. Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, sollen künftig von der Pflicht befreit werden, im EU-Ausland einen Bevollmächtigten benennen zu müssen.
Nach der aktuell gültigen Fassung der PPWR (Verordnung 2025/40), die seit dem 12. August 2026 in Kraft ist, verlangt Artikel 45 Absatz 3 für jedes EU-Zielland einen eigenen Bevollmächtigten. Diese Regelung ist mit erheblichen Fixkosten verbunden. Finanzexperten beziffern den Aufwand auf etwa 600 bis 2000 Euro pro Mitgliedstaat – eine Summe, die unabhängig von der tatsächlich versendeten Paketmenge anfällt.
Zusätzlich fordert die Bundesregierung, die Registrierungspflicht für ein geplantes zentrales EU-Register bis Mitte 2028 auszusetzen. Anstatt zahlreicher nationaler Register soll ein einheitliches europäisches System die Verwaltung für exportierende Unternehmen vereinfachen.
Reaktionen aus der Wirtschaft und von Verbänden
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 — und Artikel 45 Absatz 3 verlangt für jedes EU-Zielland einen eigenen Bevollmächtigten. Das kostet 600 bis 2000 Euro pro Mitgliedstaat, unabhängig von der Paketmenge. Die Bundesregierung will Kleinbetriebe unter zehn Tonnen Verpackung pro Jahr davon befreien, doch der Vorschlag muss erst noch durch das EU-Verfahren. Unser kostenloser Fahrplan zeigt Ihnen in drei Schritten, was jetzt Pflicht ist und welche Erleichterungen geplant sind. Kostenlosen PPWR-Fahrplan jetzt anfordern
Wirtschaftsverbände reagierten weitgehend positiv auf den Vorstoß aus Berlin. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßten die Initiative, forderten jedoch über die vorgeschlagenen Änderungen hinaus die langfristige Einführung eines europaweiten One-Stop-Shop-Systems.
Auch grenzüberschreitend wird die Problematik diskutiert. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) warnte vor den finanziellen Belastungen und dem bürokratischen Aufwand für kleine Onlinehändler. Besonders beim Versand in Länder wie Frankreich oder Italien stünden KMU vor komplexen Anforderungen bei Registrierungen und Abgabensystemen. Die Kammer mahnte daher praktikable Bagatellgrenzen und eine Reform der Bevollmächtigungsregelung an.
Politischer Zeitplan und nächstes Verfahren
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 im Rahmen eines umfassenden Gesetzespakets vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Nachdem der Rat die Arbeit an diesem Vorhaben im April 2026 zunächst eingestellt hatte, rät die Kommission den Mitgliedstaaten derzeit zu einer pragmatischen Handhabung der geltenden Regeln.
Beim Versand nach Frankreich oder Italien stehen kleine Onlineshops vor Registrierungen, Abgaben und Sammelsystemen, die sich von Land zu Land unterscheiden. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich warnt vor genau dieser Bürokratie-Last. Unsere Länder-Übersicht zeigt Ihnen, welche Pflichten in welchem Zielland gelten — und wie Sie die geplante Aussetzung der Registrierungspflicht bis Mitte 2028 für Ihre Planung nutzen. Länder-Übersicht für Ihren EU-Versand sichern
Damit die nun von Deutschland geforderten Anpassungen wirksam werden, muss die PPWR formell geändert werden. Die Bundesregierung sucht dafür aktuell nach der notwendigen Mehrheit unter den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Der weitere parlamentarische Fahrplan sieht eine Abstimmung im Umweltausschuss (ENVI) für den 1. Oktober 2026 vor. Die erste Lesung im Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich am 11. November 2026 stattfinden. Die allgemeinen Erzeugerpflichten gemäß Artikel 15 der Verordnung bleiben von dem aktuellen Änderungsvorschlag unberührt.
