Psychische, Erkrankungen

Psychische Erkrankungen: 184 Fehltage – jetzt häufigster Grund

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Psychische Erkrankungen sind erstmals Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit. Neue Gesetze und Urteile verändern die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern.

Psychische Fehltage auf Rekordniveau: Neue Regeln für Arbeitgeber
Eine einzelne, stilisierte Person steht isoliert in einem dunklen Büroflur, symbolisiert Mobbing und psychische Belastung am Arbeitsplatz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Neue Gesetze und Gerichtsurteile verändern, wie Arbeitgeber mit kranken Mitarbeitern umgehen dürfen.

Rekord bei psychischen Fehltagen

Die aktuellen Zahlen der Krankenkassen für das erste Halbjahr 2026 zeigen einen klaren Trend. Der allgemeine Krankenstand lag bei 5,3 Prozent – ein leichter Rückgang gegenüber 5,4 Prozent im Vorjahr. Doch psychische Erkrankungen legten um 9 Prozent zu.

Mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherten sind sie jetzt die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Atemwegserkrankungen fielen dagegen um 21 Prozent auf 175 Fehltage zurück.

Als Hauptgründe nennen Experten anhaltenden Leistungsdruck, Personalmangel und Unsicherheiten im Arbeitsumfeld. Hinzu kommen Sorgen vor einem erschwerten Zugang zu Psychotherapie durch geplante Gesundheitsreformen.

Schutz für Hinweisgeber hat klare Grenzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Mitarbeiter schützen, die Missstände im Unternehmen melden. Doch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2025 zieht klare Grenzen.

Der Benachteiligungsschutz greift nur, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Meldung und einer folgenden Maßnahme wie einer Kündigung besteht. Im konkreten Fall war der Kündigungsprozess bereits vor der Meldung eingeleitet worden – die Kündigung war wirksam.

Das Gericht stellte außerdem klar: Wer eine Meldung nur plant, genießt noch keinen Schutz. Und bei einer wirksamen Kündigung in der Wartezeit gibt es keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Herabsetzung auf Instagram kann teuer werden

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Das Landgericht Düsseldorf hat die Grenzen digitaler Kommunikation verschärft. Mit Beschluss vom 8. Juli 2026 verbot es die verdeckte Herabsetzung von Wettbewerbern auf Plattformen wie Instagram.

Entscheidend: Eine Identifizierbarkeit des Betroffenen kann bereits durch die Marktstruktur oder Nutzerkommentare gegeben sein – selbst ohne Nennung des Namens.

Wer fremde herabsetzende Kommentare trotz Kenntnis nicht löscht, macht sie sich zu eigen. Bei Verstößen gegen das Verbot von Anschwärzungen nach dem UWG drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Teilkrankschreibung soll Wiedereinstieg erleichtern

Die Bundesregierung hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: die Teilkrankschreibung.

Beschäftigte können künftig in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden. Dazu gibt es ein anteiliges Teilkrankengeld. Das soll vor allem längerfristig Erkrankten den Wiedereinstieg erleichtern.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber. Sie können eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Bei begründetem Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung darf der Medizinische Dienst prüfen. Eine nachgewiesene vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Private E-Mail-Nutzung: Erlaubnis entscheidet

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Die Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel für private Zwecke bleibt ein häufiger Konfliktpunkt. Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht betont: Ohne explizite Erlaubnis des Arbeitgebers ist die private Nutzung der Dienst-E-Mail nicht gestattet.

Fehlt eine solche Erlaubnis, darf der Arbeitgeber die Konten kontrollieren. Bei Verstößen drohen Abmahnung oder Kündigung. Gibt es jedoch keine klare betriebliche Regelung, sind Arbeitnehmer in der Regel vor Sanktionen geschützt.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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