Psychische, Erkrankungen

Psychische Erkrankungen: Fehlzeiten steigen um 9 Prozent bundesweit

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 23:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Fehlzeiten in Wuppertal gehen im ersten Halbjahr 2026 zurück, liegen jedoch weiterhin über dem Rheinland-Durchschnitt. Psychische Leiden dominieren die Ausfallzeiten.

Wuppertaler Krankenstand sinkt leicht, bleibt aber über dem Landesschnitt
Ein moderner, leicht unaufgeräumter Schreibtisch in einem Büro mit weichem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im ersten Halbjahr 2026 ist der Krankenstand in Wuppertal im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken, verbleibt jedoch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Nach aktuellen Daten der AOK Rheinland/Hamburg belief sich die Quote in den ersten sechs Monaten des Jahres auf 7,43 Prozent.

In den vorangegangenen Zeiträumen lag dieser Wert im ersten Halbjahr 2025 noch bei 7,78 Prozent und im ersten Halbjahr 2024 bei 8,03 Prozent. Damit liegt Wuppertal weiterhin über dem Durchschnitt des gesamten Rheinlands, für das die Krankenkasse einen Wert von 7,04 Prozent ermittelte.

Regionale und bundesweite Entwicklung der Fehlzeiten

Die Entwicklung in Wuppertal spiegelt einen Trend wider, der sich auch in anderen Erhebungen zeigt, wobei die regionalen Unterschiede deutlich bleiben. Die Barmer NRW registrierte für ganz Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2026 einen Krankenstand von 6,3 Prozent, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 6,2 Prozent bedeutet.

Auf Bundesebene zeichnet die DAK-Gesundheit ein differenziertes Bild. Basierend auf den Daten von 2,2 Millionen Versicherten lag der bundesweite Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 bei 5,3 Prozent, nach 5,4 Prozent im Vorjahreszeitraum.

Die durchschnittliche Erkrankungsdauer stieg dabei leicht von 9,5 auf 9,7 Tage an. Während bei Beschäftigten unter 25 Jahren ein Rückgang um 0,3 Prozentpunkte zu verzeichnen war, nahmen die Fehlzeiten bei den über 60-Jährigen im gleichen Maße zu.

Psychische Erkrankungen als Hauptursache für lange Ausfallzeiten

Ein zentraler Faktor für das Krankheitsgeschehen sind psychische Leiden. In Wuppertal verursachen diese laut AOK Rheinland/Hamburg mit durchschnittlich 31,33 Tagen die längsten Fehlzeiten. Zum Vergleich: Im gesamten Rheinland liegt dieser Wert bei 29,1 Tagen. Die DAK-Gesundheit beobachtete bundesweit einen Anstieg der psychischen Erkrankungen um 9 Prozent, womit diese zur häufigsten Ursache für Krankschreibungen avancierten.

Parallel dazu gab es eine Entlastung bei den Infektionskrankheiten; so gingen die Atemwegserkrankungen im ersten Halbjahr 2026 um 21 Prozent zurück. Langfristig betrachtet zeigt sich die Relevanz mentaler Gesundheit besonders deutlich: Der BKK Dachverband wies darauf hin, dass die Fallzahlen bei psychischen Erkrankungen seit dem Jahr 2016 um mehr als 50 Prozent gestiegen sind. Dennoch stellen Muskel-Skelett-Erkrankungen laut dem Verband weiterhin den größten Anteil am gesamten Krankenstand dar.

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Politische Reformpläne und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Angesichts der stabil hohen Fehlzeiten plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Regeln für Krankmeldungen. Im Gespräch ist die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Das Bundesgesundheitsministerium hat hierfür noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt, ein Inkrafttreten im Jahr 2027 gilt jedoch als möglich. Bis zu einer Neuregelung bleibt es dabei, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gesetzlich erst ab dem dritten Tag vorliegen muss, wobei Arbeitgeber bereits heute eine frühere Vorlage verlangen können.

Zudem rückt das Verhalten der Beschäftigten in den Fokus der Deabtte. Eine Umfrage der Pronova BKK ergab, dass sich 60 Prozent der Arbeitnehmer bereits krankgemeldet haben, obwohl sie arbeitsfähig gewesen wären; 7 Prozent gaben an, dies häufig zu tun.

Arbeitgeber haben bei begründetem Verdacht die Möglichkeit, eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst zu veranlassen. Im Jahr 2024 wurden auf diesem Weg 0,7 Prozent der insgesamt 68 Millionen AU-Fälle geprüft.

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Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit

Die rechtlichen Anforderungen an Krankschreibungen und deren Kontrolle wurden zuletzt durch mehrere Urteile präzisiert. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied im Februar 2026, dass Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam sind, die von Beschäftigten bei einer Krankmeldung zusätzlich einen Hinweis auf dringliche Arbeiten verlangen. Solche Bestimmungen verstießen gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches.

In einem weiteren Fall vor dem Sozialgericht Mannheim wurde klargestellt, dass der Anspruch auf Krankengeld voraussetzt, dass die konkrete vertraglich geschuldete Arbeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Briefzustellerin verlor ihren Anspruch, nachdem festgestellt wurde, dass ihre Handfunktion nicht mehr erheblich eingeschränkt war.

Zudem bestätigte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, dass Krankenkassen bei anonymen Hinweisen auf Nebentätigkeiten während einer Krankschreibung Ermittlungen einleiten dürfen, ohne den Namen des Informanten preisgeben zu müssen.

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