Psychische Störungen: 16,7 Prozent aller ArbeitsunfÀhigkeitstage
01.07.2026 - 08:32:40 | boerse-global.de
Im Zentrum steht der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes (GeDIG) fordern der Verband Deutscher Betriebs- und PersonalĂ€rzte (VDBW), die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Bundesverband selbststĂ€ndiger Arbeitsmediziner (BsAfB) eine Gleichstellung von BetriebsĂ€rzten beim ePA-Zugriff. Die VerbĂ€nde verlangen eine Umstellung von der bisherigen Opt-in-Regelung auf ein Opt-out-Verfahren. Zudem soll die Zugriffsdauer von drei auf 90 Tage verlĂ€ngert und die Akte um arbeitsmedizinische Vorsorgedaten erweitert werden.
Bereits bei einer VerbĂ€ndeanhörung im Bundesgesundheitsministerium am 18. Mai wurde diese Position deutlich. WĂ€hrend die VerbĂ€nde auf die Ă€rztliche Schweigepflicht verweisen, gibt es kritische Stimmen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) bewertete die Ausweitung der Zugriffsrechte laut Medienberichten als problematisch fĂŒr den Datenschutz.
Psychische Erkrankungen als Hauptgrund fĂŒr Fehlzeiten
Die Relevanz einer effizienten arbeitsmedizinischen Betreuung wird durch aktuelle Statistiken untermauert. Auf dem 11. PrĂ€ventionsforum der Nationalen PrĂ€ventionskonferenz am 30. Juni stand die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Fokus. Den Daten zufolge verursachten psychische Störungen im Jahr 2024 rund 16,7 Prozent der ArbeitsunfĂ€higkeitstage. Mit 42 Prozent sind sie zudem der hĂ€ufigste Grund fĂŒr den Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
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Parallel dazu verzeichnet der Fehlzeitenreport 2026 eine Zunahme bei Bandscheibenerkrankungen. Besonders betroffen sind BeschĂ€ftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Behindertenbetreuung. Der Ăsterreichische Gewerkschaftsbund (ĂGB) forderte Ende Juni die Aufnahme bandscheibenbedingter Erkrankungen in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten.
Strenge HĂŒrden fĂŒr die Anerkennung von Berufskrankheiten
Trotz steigender Fallzahlen bleibt die rechtliche Anerkennung sogenannter âWie-Berufskrankheitenâ nach Paragraf 9 Abs. 2 SGB VII restriktiv. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestĂ€tigte Ende Juni eine Entscheidung, wonach eine âFrozen Shoulderâ bei einer Physiotherapeutin nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde. Das Gericht begrĂŒndete dies mit der multikausalen Ursache des Krankheitsbildes. Der entsprechende Paragraf sei kein allgemeiner Auffangtatbestand fĂŒr beruflich mitverursachte Leiden.
Digitalisierung im Arbeitsschutz schreitet voran
Auch die technologische Umsetzung der arbeitsmedizinischen Betreuung entwickelt sich weiter. Eine am 30. Juni veröffentlichte Synopse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt den Einsatz digitaler Medien und telemedizinischer Anwendungen. Vorschriften wie die AMR 3.4 ermöglichen zwar den Einsatz digitaler Tools. Die PrÀsenzbetreuung der BeschÀftigten behÀlt jedoch weiterhin Vorrang. Datenschutz und Àrztliche Schweigepflicht bleiben die zentralen Rahmenbedingungen.
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Auf internationaler Ebene gibt es ebenfalls Neuerungen: Mit der Veröffentlichung des Entwurfs ISO/DIS 45001:2026 wurde eine Revision der Norm fĂŒr Managementsysteme fĂŒr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingeleitet. Die neue Fassung legt einen verstĂ€rkten Fokus auf die Resilienz von Organisationen, die Sicherheitskultur und die Anpassung an neue Arbeitsformen.
Finanzielle Entlastung fĂŒr Fotografen
FĂŒr bestimmte Berufsgruppen ergeben sich zudem finanzielle VerĂ€nderungen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) beschloss am 26. Juni eine neue Gefahrtarifstelle fĂŒr die Fotografie. Durch die Einstufung in eine niedrigere Gefahrklasse können ĂŒber 30.000 Betroffene mit einer Beitragsentlastung von bis zu 30 Prozent rechnen.
Gleichzeitig treten heute allgemeine gesetzliche Ănderungen in Kraft, die das Arbeitsumfeld beeinflussen. Dazu gehören steigende Rentenwerte sowie die EinfĂŒhrung einer neuen Grundsicherung, die das bisherige BĂŒrgergeld ersetzt. Im Gesundheitssektor sieht die aktuelle Reformdiskussion zudem mögliche Streichungen bei bestimmten kassenĂ€rztlichen Check-ups vor. Neue Screening-Verfahren, etwa fĂŒr Lungenuntersuchungen bei Risikogruppen, wurden bereits im FrĂŒhjahr eingefĂŒhrt.
