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Public Procurement Act: 650 Millionen Euro Einsparungen erwartet

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 12:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Public Procurement Act soll EU-Vergaben vereinfachen, QualitÀtskriterien stÀrken und mit 650 Millionen Euro jÀhrliche Einsparungen ermöglichen.

EU-Kommission stellt umfassende Reform des Vergaberechts vor
Moderne Fassade eines europÀischen AmtsgebÀudes bei Sonnenuntergang mit Fokus auf Architektur und Texturen. Illustration mit AI erstellt.

Die EuropÀische Kommission hat am Mittwoch, den 9. September 2026, mit dem Public Procurement Act (PPA) die umfassendste Reform des EU-Vergaberechts seit dem Jahr 2014 vorgestellt. Das Gesetzespaket zielt darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe als zentrales Instrument einer neuen Industriepolitik zu etablieren und die Versorgungssicherheit innerhalb der Union nachhaltig zu stÀrken.

Wirtschaftliche Dimension und regulatorische Vereinfachung

Die wirtschaftliche Bedeutung der Neuregelung ist erheblich: Die öffentliche Hand in der EuropĂ€ischen Union gibt jĂ€hrlich rund 2,6 Billionen Euro aus, was etwa 15 % der gesamten Wirtschaftsleistung entspricht. Von diesem Gesamtvolumen sollen kĂŒnftig rund 600 Milliarden Euro unter die spezifischen neuen Vorschriften fallen.

Die Kommission verspricht sich durch die Reform eine deutliche Reduzierung der BĂŒrokratie. So werden drei bisherige Richtlinien mit einem Umfang von knapp 1000 Seiten durch eine einzige, etwa 200-seitige Verordnung ersetzt. Insgesamt soll das Regelwerk von 900 auf 200 Seiten gestrafft werden.

Durch die Straffung und die geplante EinfĂŒhrung einer EU-weiten Beschaffungsplattform – derzeit existieren noch 123 verschiedene Plattformen in der Union – werden jĂ€hrliche Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Euro erwartet. Ein zentraler Punkt der Reform ist zudem der Einsatz digitaler Eignungsnachweise, die nur einmalig erbracht werden mĂŒssen.

Fokus auf QualitÀt und Versorgungssicherheit

Ein Kernaspekt des Public Procurement Act ist die Abkehr vom reinen Bestpreis-Prinzip. KĂŒnftig sollen QualitĂ€tskriterien mindestens 30 % der Vergabeentscheidung ausmachen. Bei besonders arbeitsintensiven AuftrĂ€gen kann dieser Anteil auf bis zu 50 % steigen. Die Kommission strebt damit ein optimales VerhĂ€ltnis zwischen QualitĂ€t und Preis an, bei dem auch Resilienz und Diversifizierung der Lieferketten eine Rolle spielen.

Insbesondere im Gesundheitssektor sind weitreichende Änderungen vorgesehen. Bei RabattvertrĂ€gen der gesetzlichen Krankenkassen darf der niedrigste Preis kĂŒnftig nicht mehr das alleinige Entscheidungskriterium sein. Stattdessen ist eine Aufteilung in Lose vorgesehen, um die Lieferketten durch mehrere Anbieter abzusichern.

PharmaverbĂ€nde hatten zuvor gefordert, den Preisdruck zu mindern, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefĂ€hrden. Der BPI mahnte zudem an, Versorgungssicherheit als verbindliche Leitlinie zu verankern und Produktionsreserven sowie LagerbestĂ€nde angemessen zu vergĂŒten.

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Die EU-Kommission hat den Public Procurement Act vorgestellt: drei Richtlinien mit knapp 1000 Seiten werden durch eine rund 200-seitige Verordnung ersetzt, dazu eine EU-weite Beschaffungsplattform und jÀhrliche Einsparungen von 650 Millionen Euro. Wer jetzt vergibt, muss wissen, wie QualitÀtskriterien von mindestens 30 Prozent, digitale Eignungsnachweise und Artikel 73 seine Ausschreibungen verÀndern. Kostenlosen Vergabe-Report jetzt anfordern

Geopolitische Auswirkungen und Marktschutz

Die Reform enthĂ€lt deutliche Signale in Richtung internationaler Handelspartner. Angebote, deren EU-Anteil unter 50 % des Auftragswerts liegt, können kĂŒnftig abgelehnt werden. Die Bevorzugung europĂ€ischer Anbieter bleibt möglich, wird jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

WĂ€hrend Partner wie die USA, Großbritannien, Japan oder SĂŒdkorea als vertrauenswĂŒrdig eingestuft und weitgehend wie EU-Ausschreibungsteilnehmer behandelt werden, sieht der Entwurf fĂŒr andere Staaten EinschrĂ€nkungen vor.

Insbesondere gegenĂŒber China verschĂ€rfen sich die Regeln. Angesichts eines Handelsdefizits von rund 1 Milliarde Euro pro Tag ermöglicht es Artikel 73 der neuen Verordnung, Bieter mit einer mehrheitlichen Wertschöpfung außerhalb der EU oder aus Nicht-WTO-GPA-Staaten von Ausschreibungen auszuschließen. Dies soll die strategische Autonomie der europĂ€ischen Industrie sichern.

Unterschiedliche Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Reaktionen auf das Vorhaben fallen gemischt aus. Der Branchenverband Bitkom begrĂŒĂŸte die Reform und hob besonders die geplante Etablierung von Verhandlungsverfahren als Regelfall hervor. Bitkom-PrĂ€sident Wintergerst forderte in diesem Zusammenhang praxistaugliche Standards fĂŒr die digitale SouverĂ€nitĂ€t.

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Angebote mit einem EU-Anteil unter 50 Prozent des Auftragswerts können kĂŒnftig abgelehnt werden — Artikel 73 erlaubt den Ausschluss von Bietern mit mehrheitlicher Wertschöpfung außerhalb der EU oder aus Nicht-WTO-GPA-Staaten. PrĂŒfen Sie jetzt, ob Ihre Lieferkette und Ihre Bieterliste dieser Regel standhalten, bevor die Verordnung greift. Compliance-Check fĂŒr Ihre Vergabe starten

Kritik kommt hingegen von der Bundesingenieurkammer. Diese lehnt den Systemwechsel von einer Richtlinie zu einer unmittelbar geltenden Verordnung ab. Besonders kritisch wird die neue PrĂŒf- und BegrĂŒndungspflicht fĂŒr die losweise Vergabe gesehen.

Die Kammer fordert, die losweise Vergabe weiterhin als Grundsatz zu verankern, um mittelstĂ€ndische Strukturen zu schĂŒtzen. Damit der Public Procurement Act in Kraft treten kann, ist nun die Zustimmung des Europaparlaments sowie der Mitgliedstaaten erforderlich.

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