Reformpaket, Hochverdiener

Reformpaket 2. Juli: Hochverdiener ab 177.500 Euro leichter kündbar

04.07.2026 - 14:21:38 | boerse-global.de

Verschärfte BAG-Urteile und ein neues Reformpaket erhöhen die Risiken für Arbeitgeber bei Kündigungen und Befristungen.

BAG-Urteile und Reformpaket: Neue Kündigungsrisiken für Arbeitgeber
Reformpaket - Ein zerknülltes, offizielles Dokument mit einem roten Stempel liegt auf einem dunklen Schreibtisch, umgeben von einer unscharfen Büroumgebung. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht verschärft die Anforderungen an Kündigungen – und die Bundesregierung legt mit einem Reformpaket nach. Für Arbeitgeber wird es immer riskanter, Arbeitsverhältnisse zu beenden.

Formfehler machen Massenentlassungen unwirksam

Gleich mehrere Urteile des BAG vom 1. April 2026 sorgen für neue Fallstricke. Kündigungen sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit fehlt – oder zu früh kommt. Die Richter stellten klar: Die Anzeige darf erst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat eingereicht werden.

Eine fehlerhafte oder vorzeitige Anzeige löst eine Entlassungssperre aus. Nachbessern? Ausgeschlossen. Bereits ein Beschluss vom 19. März 2026 bestätigte diese Linie. Grundlage ist die europäische Massenentlassungsrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2025 entschieden: Ein Nachholen während des laufenden Verfahrens ist nicht möglich.

Digitale Belege verlieren ihren Beweiswert

Ein Urteil vom 7. Mai 2026 erschwert den Zugangsnachweis von Kündigungen massiv. Der digitale Auslieferungsbeleg der Deutschen Post für Einwurfeinschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis mehr. Das BAG entschied: Arbeitgeber müssen den Zugang zweifelsfrei nachweisen können.

Im konkreten Fall scheiterte eine Kündigung, weil der Arbeitgeber den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nicht beweisen konnte. Das volle Risiko trägt das Unternehmen. Arbeitgeberanwalt Alexander Birkhahn warnt: Neben dem Zugangsnachweis zählen auch Fehler bei der Sozialauswahl zu den häufigsten Risiken bei betriebsbedingten Kündigungen.

Anzeige

Betriebliche Kündigungen und das BEM-Verfahren bergen oft unterschätzte juristische Fallstricke, die für Arbeitgeber und Betriebsräte teuer werden können. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie sich rechtssicher vorbereiten und den Prozess fehlerfrei gestalten. Die vollständige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung jetzt kostenlos sichern

Koalition beschließt Reformpaket

Am 2. Juli 2026 verabschiedete die Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket. Der wichtigste Punkt: Hochverdiener mit einem Jahresgehalt von mehr als 177.500 Euro können künftig leichter gegen Abfindung entlassen werden. Eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist dann ohne Angabe besonderer Gründe möglich. Die Abfindungen liegen zwischen 12 und 18 Monatsverdiensten.

Weitere Änderungen im Überblick:

  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung wird auf bis zu vier Jahre verlängert, bis zu sechs Verlängerungen sind zulässig.
  • Schriftform: Das Schriftformerfordernis für Befristungen entfällt.
  • Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Attestpflicht gilt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Aktuelle Fälle: Kündigungen scheitern vor Gericht

In Berlin erklärte das Arbeitsgericht im Juli die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer für unwirksam. Der Arbeitgeber hatte bei der fristlosen Kündigung die Zweiwochenfrist versäumt und bei der ordentlichen Kündigung den Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört. Hintergrund: massive Verluste durch riskante Anlagen, die angeblich zu einer Versorgungslücke von über einer Milliarde Euro geführt haben.

Anzeige

Wenn betriebsbedingte Kündigungen oder Umstrukturierungen anstehen, entscheiden oft Details in der Sozialauswahl über die rechtliche Wirksamkeit. Mit diesem kostenlosen Ratgeber erhalten Betriebsräte und Verantwortliche wertvolle Musterdokumente und Verhandlungshilfen für faire Sozialpläne. Kostenlosen Ratgeber zur Sozialauswahl und zum Sozialplan herunterladen

In Mainz sorgte eine Kündigungswelle bei Novum Hospitality für Aufsehen. Betroffen waren rund 50 Mitarbeiter, darunter Schwangere und Auszubildende. Die Gewerkschaft NGG vermutet, das Unternehmen wolle die Gründung eines Betriebsrats verhindern. Novum Hospitality bestreitet das.

Gerichte verschärfen Regeln bei Krankschreibungen

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wird zunehmend infrage gestellt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte 2026 die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, nachdem ein Arbeitnehmer eine Online-AU ohne Arztkontakt vorgelegt hatte. Das Gericht wertete dies als schweren Vertrauensbruch.

Das LAG Köln ergänzte: Der Beweiswert einer AU kann erschüttert sein, wenn die Krankschreibung auffällig mit betrieblichen Konflikten oder neuen Dienstplänen zusammenfällt.

Auch beim Kündigungsschutz in der Elternzeit bleibt die Rechtsprechung streng. Das LAG Hamm stellte in einem im November 2025 gefällten Urteil klar: Der besondere Schutz gilt umfassend – auch wenn Arbeitnehmer mehrere Teilabschnitte eines Elternzeitbegehrens geltend machen.

de | wirtschaft | 69688133 |