Regalprüfung: Neue Dokumentationspflicht nach Düsseldorf-Urteil
28.06.2026 - 22:32:25 | boerse-global.de
Die systematische Überprüfung von Lagereinrichtungen wird für deutsche Logistik- und Produktionsbetriebe immer wichtiger. Die DIN EN 15635 ist dabei nicht nur eine Frage der Betriebssicherheit – sie ist rechtliche Pflicht. Wer die Vorschriften missachtet, riskiert empfindliche Haftungsstrafen.
Strengere Regeln für Lagereinrichtungen
Die Inspektion von Regalsystemen unterliegt klaren Vorgaben. Neben der DIN EN 15635 bilden die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Regel 108-007 das Fundament für den sicheren Betrieb. Arbeitgeber müssen ihre Regalanlagen regelmäßig von befähigten Personen kontrollieren lassen.
Im Fokus steht die frühzeitige Erkennung von Schäden an der Tragkonstruktion. Diese entstehen oft durch den täglichen Betrieb mit Flurförderzeugen. Fehlerhafte Kennzeichnungen und Überladung zählen zu den häufigsten Mängeln. Das zeigen auch Erfahrungen aus anderen Kontrollbereichen: In Dresden beanstandeten Behörden 2025 bei unangekündigten Betriebskontrollen vor allem fehlerhafte Kennzeichnungen.
Die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit ist nur ein Teil der gesetzlichen Pflichten für Arbeitgeber und Sifas. Mit diesen rechtssicheren Vorlagen erstellen Sie Gefährdungsbeurteilungen, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Rechtssichere GBU-Checklisten jetzt kostenlos herunterladen
Fachkräfte gesucht: Wer prüft die Regale?
Die Umsetzung der Sicherheitsstandards erfordert Spezialisten. Unternehmen wie die EKD Montage & Service GmbH suchen aktiv nach technischen Mitarbeitern für den Außendienst. Die Regalprüfer müssen die gängigen Normen beherrschen und Inspektionen vor Ort durchführen.
Die Anforderungen sind hoch: Neben technischem Verständnis ist Reisebereitschaft gefragt – etwa im Raum Zwickau. Das Gehalt liegt bei rund 30.000 Euro pro Jahr, plus Dienstwagen und betrieblicher Altersvorsorge.
Wenn die Montage schiefgeht: 75.000 Euro Schadensersatz
Die Rechtsprechung zeigt, wie teuer Pflichtverstöße werden können. Das Landgericht Köln verurteilte im Mai 2025 ein Installationsunternehmen zu 75.000 Euro Schadensersatz. Grund: Eine technische Anlage war wegen fehlender Ballastierung zerstört worden. Das Gericht wertete dies als Montagefehler – ein klarer Anscheinsbeweis für die Pflichtverletzung.
Parallel dazu steigen die Anforderungen an die Dokumentation. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Juni 2026 machte deutlich: Einfache Selbsterklärungen reichen oft nicht mehr aus, um gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu genügen. Für Lagerbetreiber bedeutet das: Eine lückenlose Inspektionsdokumentation ist überlebenswichtig. Nur so können sie im Schadensfall den Nachweis ordnungsgemäßer Instandhaltung führen.
Viele Unternehmen unterschätzen die Haftungsrisiken bei lückenhafter Dokumentation im Arbeitsschutz. Ein kostenloser Experten-Report klärt über die häufigsten Irrtümer auf und zeigt, wie Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher organisieren. Kostenlosen Report und GBU-Vorlagen sichern
KI hilft bei der Qualitätssicherung
Die physische Regalprüfung vor Ort bleibt unverzichtbar. Doch technologische Innovationen unterstützen zunehmend die Qualitätssicherung. Auf der Interpack 2026 präsentierten Hersteller neue Inspektionslösungen – mit KI-gestützten Verfahren und Photonenzähltechnologie.
Diese Systeme sind zwar primär für die Lebensmittelproduktion gedacht. Sie zeigen aber den Trend: Immer präzisere und automatisierte Überwachung technischer Standards. Für die Lagersicherheit bedeutet das langfristig eine engere Verzahnung von menschlicher Expertise und digitalen Tools.
