Registrierkassen-Pflicht: Neue Regeln fĂŒr 100.000+ Euro Umsatz ab Januar
05.06.2026 - 06:01:33 | boerse-global.de
Ab Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz verpflichtend elektronische Registrierkassen nutzen. Gleichzeitig soll die Bonpflicht fĂŒr KleinstbetrĂ€ge unter 30 Euro entfallen.
Strafen bis 25.000 Euro bei VerstöĂen
Die neuen Regeln sehen empfindliche Sanktionen vor. Wer die Kassenpflicht ignoriert, riskiert BuĂgelder von bis zu 25.000 Euro. Bei nachgewiesener Manipulation drohen sogar Haftstrafen von bis zu fĂŒnf Jahren.
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Aktuell gibt es in Deutschland rund 2,2 Millionen Registrierkassen und etwa 114.000 offene Ladenkassen. Letztere gelten als besonders manipulationsanfÀllig.
Entlastung bei der Bonpflicht
Die umstrittene Belegausgabepflicht wird entschĂ€rft. FĂŒr BetrĂ€ge unter 30 Euro entfĂ€llt die Pflicht zum Papierbon kĂŒnftig. Stattdessen setzt das Ministerium auf digitale Alternativen wie QR-Codes oder E-Mail-Bons.
Die Umstellungskosten beziffert die Bundesregierung auf einmalig 99 Millionen Euro. DafĂŒr erwartet sie eine jĂ€hrliche bĂŒrokratische Entlastung von rund 89 Millionen Euro. FĂŒr HĂ€rtefĂ€lle wie Vereine sollen Ausnahmeregelungen möglich bleiben.
MilliardenschÀden durch Steuerhinterziehung
Der Hintergrund der VerschĂ€rfung: massive Einnahmeverluste fĂŒr den Fiskus. SchĂ€tzungen zufolge entgehen dem Staat jĂ€hrlich rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Weitere 100 Milliarden Euro werden dem Bereich GeldwĂ€sche zugerechnet.
Allein bei den CumEx- und CumCum-GeschĂ€ften belĂ€uft sich der Gesamtschaden auf etwa 40 Milliarden Euro. Bisher konnte weniger als ein Prozent der CumCum-SchĂ€den rechtskrĂ€ftig zurĂŒckgefordert werden.
Prominente FĂ€lle und Zollerfolge
Auch die Politik bleibt nicht verschont. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den GrĂŒnen-Politiker Felix Banaszak wegen UnregelmĂ€Ăigkeiten bei der Zweitwohnsitzsteuer. Banaszak rĂ€umte ein, nach UmzĂŒgen Angaben nicht rechtzeitig aktualisiert zu haben, und kĂŒndigte Nachzahlungen an.
Der Zoll meldet derweil Erfolge: Das Hauptzollamt Regensburg stellte Anfang Juni mehr als 320 Liter unversteuerten Kraftstoff im Grenzgebiet zu Tschechien sicher. Trotz einer Energiesteuersenkung im Mai bleibt der Preisunterschied zum Nachbarland mit bis zu 40 Cent pro Liter ein Anreiz fĂŒr illegale Einfuhren.
Fristen und Zinsrisiken im Blick behalten
FĂŒr Steuerpflichtige wird es langsam teuer. Die Frist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2024 endete am 30. April. Seit dem 1. Juni fallen Verzugszinsen von 0,15 Prozent pro Monat an. Wer freiwillig vor dem offiziellen Bescheid zahlt, kann die Zinslast bis zum 30. Juni mindern.
FĂŒr das Steuerjahr 2025 gilt fĂŒr Selbstabgeber eine Frist bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlĂ€ngert sich der Zeitraum bis zum 1. MĂ€rz 2027. Abziehbar bleiben unter anderem die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro sowie Handwerkerleistungen (bis 1.200 Euro) und haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 Euro).
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Corona-Hilfen und Immobilienbewertung
In Hessen endete im Mai ein Moratorium fĂŒr RĂŒckmeldeverfahren bei Corona-Soforthilfen. In rund 66.400 FĂ€llen rechnet man mit Entlastungen. Betriebliche Eigenmittel mindern die Förderhöhe nicht mehr, Darlehenstilgungen gelten nun als förderfĂ€hig.
Bei ImmobilienkĂ€ufen sollten EigentĂŒmer genau hinschauen. Der Bundesfinanzhof hat pauschalierte Bewertungsmethoden der Finanzverwaltung wiederholt kritisiert. Oft setzen Ămter den GebĂ€udeanteil zu niedrig an â das verringert die Abschreibungsbasis. Ein unabhĂ€ngiges Gutachten kann bei einer 750.000-Euro-Immobilie Steuerersparnisse im fĂŒnfstelligen Bereich ermöglichen.
