Rekordgründungen, Deutschland

Rekordgründungen: 690.000 neue Unternehmen in Deutschland

14.05.2026 - 16:07:13 | boerse-global.de

690.000 Menschen starteten 2025 in die Selbstständigkeit, getrieben von Nebenerwerbsgründungen. Kammern und Förderbanken reagieren mit neuen Angeboten.

Rekordgründungen: 690.000 neue Unternehmen in Deutschland - Foto: über boerse-global.de
Rekordgründungen: 690.000 neue Unternehmen in Deutschland - Foto: über boerse-global.de

690.000 Menschen wagten den Schritt in die Selbstständigkeit – 100.000 mehr als im Vorjahr. Treiber dieser Entwicklung ist vor allem der Boom der Nebenerwerbsgründungen.

Nebenerwerb als neuer Standard

Sieben von zehn neuen Unternehmen entstehen mittlerweile im Nebenjob. Steigende Lebenshaltungskosten und ein angespannter Arbeitsmarkt zwingen viele Beschäftigte dazu, sich ein zweites Standbein aufzubauen. Die Industrie- und Handelskammern reagieren mit einem massiven Ausbau ihrer Beratungsangebote.

„Die Menschen suchen nach finanzieller Unabhängigkeit“, erklären Experten. „Der Trend ist keine kurzfristige Reaktion auf die Inflation, sondern eine strategische Entscheidung qualifizierter Fachkräfte.“ Spezielle KfW-Darlehen wie der ERP-Gründerkredit–StartGeld senken die Einstiegshürden auch für Nebenerwerbsgründer.

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Beratungsoffensive im Mai und Juni

Die IHK Heilbronn-Franken lädt gemeinsam mit der Handwerkskammer und der L-Bank für den 26. Mai 2026 zu einem kostenlosen Finanzierungstag. Anmeldeschluss ist der 20. Mai. Das Angebot richtet sich an Gründer, Start-ups und Übernahmeinteressierte.

In Niedersachsen veranstaltet die Wirtschaftsförderung Grafschaft Bentheim mit der NBank am 21. Mai einen Beratungstag in Nordhorn. Themen sind staatliche Förderprogramme von der Anschubfinanzierung bis zum Wagniskapital.

Bayern zieht nach: Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (Kus) bietet im gesamten Juni kostenlose Sprechstunden im Landkreis Pfaffenhofen an. Die IHK zu Lübeck hält ihren bewährten Gründungsservice mit Businessplan-Checks und Existenzgründungsseminaren vor.

Fördergelder: Jetzt Fristen beachten

Der Mai bringt mehrere entscheidende Stichtage. In Sachsen-Anhalt endet am 15. Mai die Bewerbungsfrist für Investitionszuschüsse von bis zu 35 Prozent – maximal 300.000 Euro für neue Maschinen und Anlagen.

Bremen lockt mit Zuschüssen von bis zu 17.000 Euro für KI- und Cybersicherheitsprojekte. Hamburg schießt bis zu 500.000 Euro für Forschung in Robotik und Künstlicher Intelligenz – hier müssen Projektskizzen bis zum 30. Juni eingereicht werden.

Bundesweit können kleine und mittlere Unternehmen Innovationszuschüsse von bis zu 50 Prozent der Projektkosten erhalten, gedeckelt bei 19.250 Euro. In Baden-Württemberg fördert der „Mittelstand trifft Start-ups“-Gutschein Kooperationen mit bis zu 20.000 Euro. Der CONTENTshift-Accelerator für die Content-Branche schließt bereits am 14. Mai.

Steuerfallen für Gründer

Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil (Az. VI R 30/24) die Abzugsfähigkeit von Reisekosten eingeschränkt. Wer ein privates Auto nutzt, obwohl ein Firmenwagen verfügbar ist, kann die Kosten nicht als Werbungskosten geltend machen. Im konkreten Fall verweigerte das Gericht 3.800 Euro – der Ehepartner nutzte den Dienstwagen privat.

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Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro monatlich drohen bei Fristüberschreitung.

Die Kleinunternehmerregelung bleibt ein wichtiges Instrument zur Entlastung. Sie gilt bei Umsätzen unter 25.000 Euro im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr. In Österreich liegt die Grenze bei 55.000 Euro.

Strengere Prüfungen ab 2027

Seit 2025 gilt eine neue gesetzliche Pflicht (§ 153 Abs. 4 AO): Unternehmen müssen selbstständig prüfen, ob Erkenntnisse aus einer Betriebsprüfung auch frühere, noch nicht geprüfte Jahre betreffen. Diese Korrekturpflicht gilt für alle Prüfungsanordnungen ab 2025.

Das Bundesfinanzministerium plant eine neue Außenprüfungsordnung zum 1. Januar 2027. Vier Größenklassen von Kleinst- bis Großunternehmen sollen die Prüfungsintensität steuern. Bislang wurden 2024 nur 0,7 Prozent der Kleinstbetriebe geprüft, aber 2,7 Prozent der kleinen Unternehmen. Risikofaktoren wie schwankende Gewinne oder offene Ladenkassen erhöhen die Prüfwahrscheinlichkeit.

Digitalisierung als Pflichtprogramm

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer diskutiert aktuell über die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die reguläre Prüfung. Eine Entscheidung wird für den 19. Juni erwartet.

Für Gründer mit einfachen Steuerprofilen bietet die Finanzverwaltung das Tool „einfachElsterplus“ an. Es eignet sich für Anfänger mit Standardabzügen, scheitert aber an komplexeren Fällen wie Selbstständigkeit oder Vermietung.

Die Botschaft ist klar: Wer heute gründet, muss von Anfang an auf lückenlose digitale Dokumentation setzen. Die Prüfungsdichte wird steigen – aber das Unterstützungsnetzwerk aus Kammern, Förderbanken und regionalen Beratungsangeboten ist so dicht wie nie zuvor.

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