DGB-Rentenkommission, Rentenalter

Rentenalter: DGB weist Forderungen nach spĂ€terem Eintritt zurĂŒck

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 10:48 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt eine weitere Anhebung des Rentenalters ab und fordert stattdessen flexible ÜbergĂ€nge fĂŒr BeschĂ€ftigte mit gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen. Die Gewerkschaftskommission verbindet dies mit einer Zielmarke von 70 Prozent Netto-Versorgung und einer stĂ€rkeren Finanzierung aus hohen Einkommen und Vermögen.

VorschlÀge der DGB-Rentenkommission

  • Yasmin Fahimi wies Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter am Mittwoch in Berlin zurĂŒck.
  • Die Kommission strebt eine Netto-Versorgung von 70 Prozent des Durchschnittsverdiensts an.
  • Vorgesehen sind unter anderem ein Demografiezuschuss des Bundes und eine betriebliche Altersvorsorge fĂŒr alle BeschĂ€ftigten.
  • FĂŒr gesundheitlich eingeschrĂ€nkte BeschĂ€ftigte soll eine abschlagsfreie Teilrente möglich werden.
Vorstellung Empfehlungen der DGB-Rentenkommission am 28.10.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

DGB lehnt höheres Rentenalter ab

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, hat Forderungen nach einem spĂ€teren Renteneintrittsalter zurĂŒckgewiesen. Bei der Vorstellung der Empfehlungen der DGB-Rentenkommission sagte sie am Mittwoch in Berlin, die Lebenserwartung steige derzeit nicht so stark, wie das Renteneintrittsalter erhöht werde.

Gewerkschaft fordert andere ÜbergĂ€nge

Aus Sicht Fahimis wÀre es daher eher angebracht, das Renteneintrittsalter wieder zu reduzieren. Sie verwies zugleich darauf, dass die Lebenserwartung zwischen Berufsgruppen wegen unterschiedlicher Erwerbsbiografien und LebensrealitÀten stark variiere.

Eine sachgerechte Abbildung der Lebenserwartung im Rentensystem sei deshalb nicht möglich. Die Finanzierung mĂŒsse unabhĂ€ngig davon solide gestaltet werden, ohne die Herausforderungen durch LeistungskĂŒrzungen zu bewĂ€ltigen.

Kritik an kapitalgedeckter Rente

Fahimi kritisierte außerdem das von der Arbeitsgemeinschaft fĂŒr betriebliche Altersversorgung vorgeschlagene Modell einer kapitalgedeckten Rente. Es biete keinen zusĂ€tzlichen Schutz bei Erwerbsminderung oder fĂŒr Hinterbliebene; zudem seien die zugrunde liegenden Zinserwartungen aus ihrer Sicht sehr ambitioniert.

Die DGB-Vorsitzende warnte, das Modell könne zu einer stĂ€rkeren Privatisierung fĂŒhren und das Rentenniveau senken. Im Zentrum der eigenen KommissionsvorschlĂ€ge stehen dagegen die Sicherung des Lebensstandards im Alter, eine umfassende betriebliche Altersversorgung und bessere ÜbergĂ€nge fĂŒr BeschĂ€ftigte, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.

70 Prozent Netto-Versorgung als Ziel

Die Kommission bekrĂ€ftigte, das Rentenalter mĂŒsse gesund erreicht werden. Sie strebt eine Netto-Versorgung von 70 Prozent des Durchschnittsverdiensts an.

FĂŒr die Finanzierung sollen hohe Einkommen, große Vermögen und KapitalertrĂ€ge stĂ€rker herangezogen werden. ZusĂ€tzlich soll ein Demografiezuschuss des Bundes aus Steuermitteln die demografischen Folgekosten abfedern; eine Finanzierung ĂŒber KĂŒrzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt die Kommission ab.

Vorgaben fĂŒr Arbeitgeber

Der DGB fordert außerdem eine Pflicht fĂŒr alle Arbeitgeber, ihren BeschĂ€ftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf tariflicher Basis anzubieten. Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer ErwerbstĂ€tigenversicherung weiterentwickelt werden.

Als BrĂŒckenlösungen nennt die Kommission die Öffnung der Altersrente fĂŒr Schwerbehinderte ab dem 62. Lebensjahr und eine abschlagsfreie Teilrente fĂŒr gesundheitlich eingeschrĂ€nkte BeschĂ€ftigte. Hinzu kommen ein Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung und eine stĂ€rkere Einbeziehung verschiedener Finanzierungsquellen.

Die Debatte ĂŒber das Renteneintrittsalter verbindet zwei unterschiedliche Fragen: die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und die tatsĂ€chliche Möglichkeit, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Der DGB stellt mit seinen Empfehlungen die Belastbarkeit der BeschĂ€ftigten und die Unterschiede zwischen Berufsgruppen in den Mittelpunkt.

Eine pauschale Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung wĂŒrde nach diesem Ansatz außer Acht lassen, dass körperlich belastende TĂ€tigkeiten, gesundheitliche EinschrĂ€nkungen und unterbrochene Erwerbsbiografien ungleich verteilt sind. BrĂŒckenmodelle wie abschlagsfreie Teilrenten oder ein frĂŒherer Zugang fĂŒr Schwerbehinderte sollen diese Unterschiede im Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand abbilden.

Finanzierung und betriebliche Vorsorge

Die vorgeschlagene stĂ€rkere Heranziehung hoher Einkommen, großer Vermögen und von KapitalertrĂ€gen markiert eine solidarische Finanzierungsrichtung. Der geforderte Demografiezuschuss wĂŒrde die steigenden Ausgaben teilweise aus dem Bundeshaushalt tragen, wĂ€hrend KĂŒrzungen bei Sozialleistungen und höhere Verbrauchssteuern ausgeschlossen werden sollen.

ZusĂ€tzliche Bedeutung hat die Forderung nach einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge auf tariflicher Grundlage. Sie zielt darauf, die ergĂ€nzende Absicherung breiter zu verankern, steht aber zugleich fĂŒr die grundsĂ€tzliche Auseinandersetzung darĂŒber, wie stark die Alterssicherung kapitalgedeckt und privat organisiert werden soll.

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