Rentenkommission: 33 Empfehlungen für Selbstständige und Gig-Worker
22.06.2026 - 11:09:22 | boerse-global.de
193 erstmals einen rechtlich bindenden globalen Standard für die Arbeit auf digitalen Plattformen geschaffen. Parallel dazu treibt die EU ihre Regulierung von Unternehmen wie Uber und Lieferando voran. Im Fokus: die Umkehr der Beweislast beim Beschäftigungsstatus und mehr Transparenz bei Algorithmen.
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EU-Richtlinie setzt Plattformen unter Druck
Eine neue EU-Richtlinie zur Plattformarbeit zwingt die Anbieter in die Offensive. Kern der Regelung: Künftig müssen nicht mehr die Fahrer oder Kuriere ihren Arbeitnehmerstatus beweisen, sondern die Plattformen müssen belegen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Bis Dezember 2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Damit einher geht die Pflicht zu algorithmischer Transparenz. Unternehmen müssen offenlegen, wie Aufträge zugewiesen und Leistungen bewertet werden. Das betrifft Geschäftsmodelle mit erheblichen Provisionsspannen. Bei Lieferando liegt die Basisprovision bei 13 Prozent – bei Nutzung der eigenen Logistikflotte steigt sie auf bis zu 30 Prozent plus Servicegebühren.
Branchenbeobachter verweisen auf die sogenannten „Take Rates“ bei Fahrdiensten wie Uber oder Lyft. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 25 und 30 Prozent. Unabhängige Studien ermittelten für 2025 in Einzelfällen Quoten von bis zu 70 Prozent. Uber erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresumsatz von rund 52 Milliarden US-Dollar.
Rentenreform: Selbstständige müssen einzahlen
In Deutschland steht die Gig Economy vor einer grundlegenden Einbindung in die Sozialsysteme. Die Rentenkommission übergibt am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht. Nach 150-stündiger Beratung umfasst er 33 Empfehlungen. Zentral: die künftige Versicherungspflicht für alle neuen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sie nicht über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind.
Bestandsselbstständige sollen laut den Vorschlägen ein Wahlrecht erhalten. Für Gründer sind in den ersten drei Jahren halbierte Beiträge vorgesehen. Zudem sieht das Konzept vor, das Renteneintrittsalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln. Auch die weitgehende Abschaffung von Minijobs ist Teil der Empfehlungen – sie sollen künftig vorrangig Schülern vorbehalten bleiben.
Ökonomen warnen vor den Folgen: Bei einer Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung wird für 2027 ein Anstieg der Schwarzarbeit um mindestens 25 Milliarden Euro prognostiziert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) wies darauf hin, dass allein im Handel rund 800.000 Minijobber tätig sind.
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Internationale Regulierungswelle in Asien und Lateinamerika
Auch in großen Schwellenländern verschärft sich die Aufsicht über die Gig Economy. China verabschiedete Ende April 2026 einen umfassenden Arbeitsrahmen für seine mehr als 200 Millionen Plattformarbeiter. Er schreibt Standardverträge, die Kopplung der Entgelte an den Mindestlohn und algorithmische Transparenz bis 2027 vor.
Indien aktivierte im Mai 2026 Durchführungsbestimmungen zum Social Security Code von 2020. Plattformen müssen künftig ein bis zwei Prozent ihres Umsatzes in einen Sozialfonds einzahlen. Die Bedeutung des Sektors ist massiv: Die Zahl der Gig-Worker soll dort von 7,7 Millionen (2020/21) auf voraussichtlich 23,5 Millionen bis Ende des Jahrzehnts steigen.
In Italien zeigt eine aktuelle Untersuchung des INAPP für 2024, dass sich die Gig Economy zunehmend in den Pflegesektor ausdehnt. Rund 21 Prozent der kontinuierlich auf Plattformen tätigen Personen arbeiten bereits in Pflegediensten. Für drei Viertel dieser Arbeitskräfte ist das über die App erzielte Einkommen essenziell für die Lebensführung.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Entgelttransparenz
Die rechtliche Einordnung von Gig-Workern orientiert sich zunehmend an wegweisenden Urteilen. Bereits im Januar 2017 entschied ein Londoner Arbeitsgericht im Fall des Kurierdienstes CitySprint: Fahrer sind als „workers“ einzustufen und haben Anspruch auf Mindestlohn und bezahlten Urlaub.
In Deutschland hat sich das regulatorische Umfeld für Löhne verändert. Zum 1. Januar 2026 stieg der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für Januar 2027 bereits festgeschrieben. Parallel dazu steht die Bundesregierung unter Druck der EU: Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit lief am 7. Juni 2026 ab – ohne dass Deutschland die Vorgaben bislang vollständig umgesetzt hat. Die Richtlinie soll den Auskunftsanspruch von Beschäftigten über das Gehaltsgefüge in Betrieben stärken.
Gleichzeitig endet am 23. Juni 2026 die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen im Rahmen des AI Act. Da Algorithmen in der Gig Economy über Arbeitszuteilung und Entlohnung entscheiden, könnten diese Systeme künftig unter die strengen Aufsichtsregeln fallen.
