Rentenkommission, Minijob-Reform

Rentenkommission plant Minijob-Reform: VollstÀndige Sozialversicherung ab Juli

27.06.2026 - 20:04:15 | boerse-global.de

Bundeskanzler Merz sieht Aktivrente als Erfolg, wÀhrend die Rentenkommission eine umfassende Reform der Minijobs vorschlÀgt.

Aktivrente und Minijob-Reform: Merz zieht positive Bilanz
Rentenkommission - HĂ€nde einer Ă€lteren Person, die einen Taschenrechner und einen Stift halten, mit Finanzdokumenten und einer Euro-MĂŒnze auf einem Schreibtisch. 27.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das Modell werde bereits von einer fĂŒnfstelligen Zahl Ă€lterer BeschĂ€ftigter genutzt. Am 25. Juni zog der Kanzler auf einer Veranstaltung in Berlin Bilanz.

Die Aktivrente erlaubt Arbeitnehmern ab der Regelaltersgrenze, bis zu 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro jĂ€hrlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Der Hinzuverdienst bleibt zwar steuerfrei, unterliegt aber der Sozialversicherungspflicht. Anspruch haben ausschließlich Arbeiter und Angestellte – SelbststĂ€ndige sind ausgenommen.

Parallel zur Aktivrente können Senioren weiterhin einen Minijob ausĂŒben. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Merz betonte, das Instrument solle die WettbewerbsfĂ€higkeit stĂ€rken, indem es erfahrene ArbeitskrĂ€fte lĂ€nger im Erwerbsleben halte.

Rentenkommission will Minijobs reformieren

Einen Tag spĂ€ter, am 26. Juni, legte die Rentenkommission ein weitreichendes Konzept vor. Demnach sollen Minijobs kĂŒnftig vollstĂ€ndig sozialversicherungspflichtig werden. Bisher war die Einzahlung in die Rentenversicherung fĂŒr Minijobber freiwillig – nur ein geringer Teil der BeschĂ€ftigten nutzte das.

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Der Vorschlag sieht Ausnahmen lediglich fĂŒr SchĂŒler vor. FĂŒr alle anderen Gruppen, darunter Rentner und Studierende, wĂŒrden Abgaben fĂ€llig. Bei einem Verdienst von 603 Euro mĂŒssten BeschĂ€ftigte mit einem Eigenanteil von rund 21,50 Euro rechnen.

Wirtschaftsvertreter aus Gastronomie und Einzelhandel warnen vor steigenden Personalkosten und einem Verlust an FlexibilitÀt. In Nordrhein-Westfalen wÀren von einer solchen Neuregelung rund 1,5 Millionen Minijobber betroffen.

Änderungen bei Witwenrente und Minijobs

Zum 1. Juli treten weitere Änderungen in Kraft. Der Freibetrag fĂŒr die Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwenrente steigt um 45,67 Euro auf 1.122,53 Euro. Zudem erhalten Minijobber ab Juli die einmalige Möglichkeit, einen bereits erklĂ€rten Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht zu widerrufen.

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Die Bundesregierung plant weitere Schritte zur Modernisierung der Altersvorsorge. Zum 1. Januar 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot eingefĂŒhrt werden. Das Finanzministerium lehnte am 26. Juni hingegen Forderungen ab, den Steuerfreibetrag fĂŒr pflegende Angehörige an die Inflation zu koppeln. Man verwies auf die Notwendigkeit, die Staatsausgaben unter Kontrolle zu halten.

DGB legt eigenes Rentenkonzept vor

Flankierend zu den RegierungsplĂ€nen prĂ€sentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 26. Juni ein eigenes Konzept. Das elfseitige Papier sieht eine Kombination aus gesetzlicher Rente und verpflichtender betrieblicher Altersvorsorge vor. Ziel ist ein Rentenniveau von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens – ohne das Renteneintrittsalter weiter anzuheben.

Auf regionaler Ebene verabschiedete der sĂ€chsische Landtag am selben Tag einen Aktionsplan fĂŒr das Handwerk. Der Meisterbonus steigt von 2.000 auf 3.000 Euro. Zudem sollen BĂŒrokratie-HĂŒrden nach dem „Once-Only-Prinzip" abgebaut werden – ein Signal fĂŒr mehr AttraktivitĂ€t handwerklicher Berufe.

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