Rentenmeldung ab Juli: HR muss Sondermeldungen rechtzeitig einreichen
01.07.2026 - 01:11:07 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es mehr Rente. Die Bezüge steigen um 4,24 Prozent. Ein Rentenpunkt ist jetzt bundesweit 40,79 Euro wert – erstmals einheitlich in Ost und West.
Doch die Erhöhung ist nur die eine Seite. Parallel dazu läuft ein komplexes Meldeverfahren zwischen Unternehmen und Rentenversicherung. Für HR-Abteilungen wird es jetzt eng.
Automatisiert statt manuell
Die frühere manuelle Entgeltvorausbescheinigung ist längst Geschichte. Stattdessen läuft alles über das DEÜV-Meldesystem. Arbeitgeber müssen beitragspflichtige Entgelte per Sondermeldung mit dem Meldegrund 57 übermitteln.
Diese Meldung erfasst Zeiträume, die noch nicht durch reguläre Jahresmeldungen abgedeckt sind. Die Rentenversicherung rechnet dann auf Basis dieser Daten und der Meldungen aus den letzten zwölf Monaten hoch – und bestimmt so die finale Rentenhöhe.
Zeitfenster beachten
Für Personalabteilungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend: Die Sondermeldung darf frühestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgen. Nur so stellt die Hochrechnung auf möglichst aktuellen Daten.
Parallel sollten Arbeitnehmer ihr Rentenkonto prüfen lassen. Besonders bei komplexen Erwerbsbiografien kann die Kontenklärung wertvoll sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom November 2025 zeigte, wie knapp es dabei zugehen kann: Im verhandelten Fall reichten Zeiten in der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht für die erforderlichen 45 Jahre abschlagsfreier Rente.
Zahlen und Fristen
Die Eckrente – 45 Jahre Beitragszahlung auf Basis des Durchschnittsentgelts – liegt aktuell bei brutto 1.913,40 Euro pro Monat. Das Durchschnittsentgelt für 2026 wurde auf 51.944 Euro festgesetzt, die Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400 Euro.
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Wichtig: Die Rentenanpassungsmitteilungen werden bis zum 24. Juli 2026 versandt. Wer Widerspruch einlegen will, hat dafür einen Monat Zeit.
Was kommt als Nächstes?
Die Verwaltung ist digitalisiert, doch die Rentenversicherung steht vor grundlegenden Reformen. Eine Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ein Paket mit 33 Empfehlungen an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben. Am heutigen 1. Juli 2026 berät der Koalitionsausschuss weiter.
Zur Diskussion steht unter anderem die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Stattdessen soll eine Härtefallregelung für gesundheitlich eingeschränkte Versicherte kommen. Weitere Vorschläge: eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67,5 Jahre bis 2041 und eine verpflichtende Kapitalrente, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils ein Prozent des Bruttolohns einzahlen.
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Gesetzentwürfe werden für den Herbst 2026 erwartet.
