Rentenreform, Altersgrenze

Rentenreform: Altersgrenze ab 2032 an Lebenserwartung gekoppelt

23.06.2026 - 03:32:05 | boerse-global.de

Die Rentenkommission schlägt eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und eine Pflicht zur Kapitalrente vor, um das System zu stabilisieren.

Rentenkommission: Kapitalrente und späterer Renteneintritt empfohlen
Rentenreform - Eine nachdenkliche ältere Person betrachtet Finanzdiagramme auf einem Tablet in einem modernen Büro. Symbolisiert Rentenreform und Altersvorsorge. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das 13-köpfige Gremium unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda empfiehlt tiefgreifende Änderungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel: Ein Gesamteinkommen aus allen Altersvorsorge-Säulen von 70 Prozent des Nettoeinkommens.

Renteneintritt wird zur Lebenserwartung gekoppelt

Eine zentrale Empfehlung: Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Formel: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich das Rentenalter um acht Monate.

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Die Prognosen im Bericht zeigen eine klare Tendenz. Bis 2041 steigt die Altersgrenze auf 67,5 Jahre, bis 2051 auf 68 Jahre. In den 2090er-Jahren könnte die 70-Jahre-Marke fallen.

Gleichzeitig soll die Rente mit 63 wegfallen. Für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren steigt die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre. Vertrauensschutzregelungen und Härtefallregelungen für gesundheitlich Eingeschränkte sollen die Akzeptanz erhöhen.

Pflicht zur Kapitalrente kommt

Zur Stabilisierung des Rentenniveaus empfiehlt die Kommission eine verpflichtende Kapitalrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zunächst jeweils 0,25 Prozent des Bruttolohns ein. Langfristig steigt der paritätisch finanzierte Gesamtbeitrag auf 2 Prozent. Bei 3.000 Euro Bruttolohn sind das 30 Euro monatlich für den Arbeitnehmer.

Verwalten soll die Mittel der Staatsfonds Kenfo oder die Bundesbank. Die Anlage erfolgt renditeorientiert am Kapitalmarkt, die Verwaltungskosten sind auf 0,1 Prozent begrenzt. Ab 2040 soll das Rentenniveau durch die Erträge auf etwa 50 Prozent steigen. Bis 2031 bleibt es bei 48 Prozent.

Mehr Beitragszahler, weniger Privilegien

Die Kommission will den Kreis der Einzahler deutlich erweitern. Künftig sollen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände versicherungspflichtig werden. Bei Minijobs entfällt die Beitragsfreiheit weitgehend – nur Schüler bleiben ausgenommen.

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Auch die Beamtenversorgung bleibt nicht verschont. Das Ruhestandsalter soll steigen, der Höchstsatz der Pensionen von 72 Prozent schrittweise sinken. Die Zahl der Verbeamtungen soll reduziert werden. Die Witwenrente planen die Experten abzuschaffen – ersetzt wird sie durch ein verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern.

Geteiltes Echo auf die Reformpläne

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas lobte das Konzept als „Gesamtkunstwerk", das die Interessen der Generationen berücksichtige. Unterstützung kam auch von den Ökonomen Monika Schnitzer und Marcel Fratzscher. Fratzscher warnte jedoch vor den Kosten der Kapitalrente für Unternehmen und Beschäftigte.

Scharfe Kritik kommt von Linkspartei und Gewerkschaften. Verdi-Chef Frank Werneke nannte die Pläne „realitätsfern" und warnt vor einer Überlastung älterer Arbeitnehmer. Auch der Arbeitgeberverband BDI sieht Probleme: Die Kosten der Kapitalrente könnten über 40 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Die schwarz-rote Koalition will das Paket noch vor der Sommerpause Anfang Juli im Kabinett beschließen. Auch Maßnahmen zur Steuerentlastung und Entbürokratisierung sind geplant.

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