Rentenreform, Frührente

Rentenreform: Frührente mit 63 soll nach 2031 wegfallen

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 07:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rentenkommission empfiehlt Abschaffung der Frührente ab 2032. Arbeitgeber warnen vor Milliardenkosten durch geplante Kapitalrente.

Wertguthaben-Modell: Alternative zur umstrittenen Rente mit 63
Sanduhr auf Finanzunterlagen und Rentenplänen als Symbol für die Altersvorsorge und den Übergang in den Ruhestand. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der Debatte um die künftige Gestaltung des Rentensystems rücken alternative Konzepte für den gleitenden Übergang in den Ruhestand verstärkt in den Fokus. Während die politische Diskussion über eine Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Schärfe gewinnt, bietet das sogenannte Wertguthaben-Modell für Arbeitnehmer eine Möglichkeit, individuelle Freistellungsphasen eigenständig zu finanzieren. Dieses Modell ermöglicht es Beschäftigten, Gehaltsbestandteile oder Überstunden auf einem Langzeitkonto anzusparen, um diese später für eine Freistellung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis zu nutzen.

Funktionsweise und Voraussetzungen der Wertguthaben

Das Wertguthaben-Modell fungiert weitgehend unabhängig von anstehenden politischen Rentenreformen. Arbeitnehmer sichern sich dabei durch den Verzicht auf unmittelbare Entgeltauszahlungen ein Polster, das zu einem späteren Zeitpunkt – etwa vor dem regulären Renteneintritt – abgebaut werden kann. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass das Beschäftigungsverhältnis während der Freistellungsphase rechtlich bestehen bleibt.

Für die Implementierung solcher Modelle müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen insbesondere eine entsprechende betriebliche Vereinbarung sowie eine rechtssichere Insolvenzsicherung der angesparten Guthaben. Experten weisen darauf hin, dass diese Form der Vorsorge eine flexible Planung ermöglicht, die nicht direkt von den gesetzlichen Altersgrenzen der Rentenversicherung abhängt.

Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rente

Zeitgleich zu den Diskussionen über betriebliche Lösungen hat die Rentenkommission am 25. Juli 2026 weitreichende Empfehlungen vorgelegt. Das Gremium befürwortet die Abschaffung der bisherigen abschlagsfreien Frührente nach 45 Versicherungsjahren. Stattdessen solle das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2032 in einem Verhältnis von 2:1 an die allgemeine Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden.

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Den Planungen zufolge könnte die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2041 auf 67,5 Jahre ansteigen. Eine entsprechende Reform soll dem Vernehmen nach bis Ende des Jahres 2026 beschlossen werden. Die Umsetzung würde dabei gestaffelt erfolgen, wobei die vollständige Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 für die Zeit nach 2031 vorgesehen ist.

Kontroversen über Übergangsfristen und Kosten

Innerhalb der politischen Parteien und unter Wirtschaftsexperten herrscht Uneinigkeit über die Geschwindigkeit der Umsetzung. Während die SPD eine Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren für das Auslaufen der abschlagsfreien Frührente fordert, drängt die CDU auf ein Ende dieser Regelung bereits bis zum Abschluss des Jahres 2027. Der Wirtschaftsweise Werding plädiert wiederum für einen kürzeren Übergangszeitraum von ein bis drei Jahren.

Massive Kritik an den geplanten Reformvorhaben kommt von der Arbeitgeberseite. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor zweistelligen Milliardenkosten durch die aktuelle Rentenpolitik. Besonders die geplante Kapitalrente stieß auf Ablehnung: Ab 2028 müssten Arbeitgeber und Beschäftigte zusätzlich 2 % des Bruttoentgelts aufwenden, was eine Mehrbelastung von über 40 Mrd. Euro pro Jahr bedeute. Zudem kritisierte Dulger das Tempo der Anhebung des Rentenalters auf 67,5 Jahre als unzureichend.

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Warnungen vor steigenden Beitragssätzen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies zudem darauf hin, dass der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung innerhalb der nächsten fünf Jahre von derzeit 18,6 % auf bis zu 22 % steigen könnte. In diesem Zusammenhang sprach sich der Verband gegen eine Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell aus, um den Unternehmen weiterhin Flexibilität beim Personalmanagement zu ermöglichen.

Als Reaktion auf die anhaltende Debatte plant der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen bundesweiten Aktionstag im September. Ziel sei es, die Interessen der Arbeitnehmer in der laufenden Reformdiskussion deutlicher zu positionieren und gegen eine weitere Erhöhung des Rentenalters zu protestieren.

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