Rentenreform: Kommission beschließt Kopplung ans Lebensalter ab 2032
21.06.2026 - 00:39:20 | boerse-global.de
Die 13-köpfige Rentenkommission hat am Wochenende ein umfassendes Paket mit 30 Empfehlungen zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Nach intensiven Beratungen am 19. und 20. Juni stehen nun tiefgreifende Umgestaltungen an. Das Paket soll am Dienstag an Bundeskanzler Merz und Ministerin Bas übergeben werden.
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Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung
Ein zentrales Element: Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Experten schlagen ein Zwei-zu-eins-Modell vor. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verlängert sich die Arbeitszeit um acht Monate – die Rentenphase wächst nur um vier Monate. Rechnerisch bedeutet das etwa ein halbes Jahr mehr Arbeit pro Jahrzehnt.
Eine starre „Rente mit 70" fordert das Papier nicht explizit. Berechnungen zufolge würde diese Schwelle erst in den 2090er-Jahren erreicht.
Gleichzeitig soll die abschlagsfreie „Rente mit 63" fallen. Frühzeitige Renteneintritte werden künftig mit höheren Abschlägen belegt. Ein Vorschlag sieht vor, den frühestmöglichen Rentenbeginn für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Ab 2032 soll zudem der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel wieder vollständig greifen.
Aufbau einer kapitalgedeckten Vorsorgesäule
Die Kommission schlägt eine obligatorische Kapitalrente nach schwedischem Vorbild vor. Diese neue Säule soll die umlagefinanzierte Rente ergänzen. Die Finanzierung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch.
Geplant ist ein Start mit 0,5 bis 1 Prozent des Bruttolohns, perspektivisch steigend auf 2 Prozent. Die Mittel sollen am Aktienmarkt angelegt werden. Ziel: Das kombinierte Rentenniveau aus gesetzlicher Rente und Kapitalrente bis 2050 auf 50 Prozent anheben. Ein Einstieg wird bereits für 2028 angestrebt. Die bisherige Haltelinie von 48 Prozent bleibt bis 2031 bestehen.
Ausweitung des Versichertenkreises
Künftig sollen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für Beamte ist langfristig eine Einbeziehung vorgesehen – zunächst diskutiert die Kommission eine engere Kopplung der Pensionssteigerungen an die Rentenentwicklung. Auch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobs soll entfallen.
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Ohne grundlegende Reformen könnte das Rentenniveau bereits bis 2031 auf etwa 46 Prozent sinken. Um die bestehenden Zusagen zu halten, beziffern die Experten den Bedarf an zusätzlichen Steuermitteln auf rund 49 Milliarden Euro. Bestehende Leistungen wie die Mütterrente sollen unangetastet bleiben.
Scharfe Kritik aus Gewerkschaften und Sozialverbänden
Die Vorschläge stoßen bei Arbeitnehmervertretern auf erheblichen Widerstand. Verdi sowie die Verbände VdK und SoVD lehnen die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ab. VdK-Präsidentin Bentele spricht von faktischen Rentenkürzungen. Eine Stabilisierung des Systems müsse primär über höhere Löhne und eine bessere Arbeitsmarktbeteiligung erreicht werden.
Die Bundesregierung plant unterdessen, ein umfassendes Reformpaket noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen – neben der Rente auch mit Arbeitsmarkt- und Steuerfragen.
