Rentenreform: Regelaltersgrenze ab 2031 an Lebenserwartung gekoppelt
27.06.2026 - 02:10:00 | boerse-global.de
Juni ihren 33 Punkte umfassenden Reformkatalog vorgelegt. Kernpunkte: eine paritätisch finanzierte Kapitalrente und die Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung. Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas signalisierten bereits volle Unterstützung.
Lebensarbeitszeit steigt – Rente mit 63 fällt
Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze dynamisch an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Das „2:1-Modell“ sieht vor: Steigt die Lebenserwartung, verlängert sich auch die Lebensarbeitszeit – nur halb so stark. Prognosen zufolge würde das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre klettern, bis 2091 sogar auf 70 Jahre.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll wegfallen. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt von 63 auf 64 Jahre. Wer früher geht, zahlt höhere Abschläge. Die erwartete Ersparnis: rund 430 Millionen Euro pro Rentenjahrgang. Für Härtefälle in belastenden Berufen sind Gesundheitsprüfungen vorgesehen.
Kapitalrente startet 2028
Ab 2028 kommt eine zusätzliche, kapitalgedeckte Säule. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch einen Startbeitrag von 0,5 Prozent, der schrittweise auf zwei Prozent ansteigt. Die Mittel fließen nach schwedischem Vorbild in staatlich verwaltete oder zertifizierte private Fonds an Aktien- und Anleihemärkten.
Das Deutsche Aktieninstitut lobt die langfristigen Renditechancen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) warnt dagegen vor einem Wirtschaftswachstumsverlust von bis zu einem Prozentpunkt und dem Wegfall von rund 250.000 Jobs. Auch Kommissionsmitglied Bofinger kritisierte die Doppelbelastung in der Übergangsphase.
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Altersteilzeit und Minijobs: Schluss mit alten Modellen
Das Blockmodell der Altersteilzeit – 2025 noch von rund 80 Prozent der Berechtigten genutzt – soll entfallen. Das Einstiegsalter steigt von 55 auf 58 Jahre. Arbeitsrechtler Nico Rogg betont: Bereits unterzeichnete Verträge genießen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.
Minijobs werden rentenversicherungspflichtig. Ab Juli 2026 gibt es nur noch einen einmaligen Widerruf der Befreiung für bestehende Verhältnisse. Künftig unterliegen alle geringfügigen Beschäftigungen – außer für Schüler – der vollen Sozialversicherungspflicht. Die Dehoga sieht das Gastgewerbe massiv belastet, die BDA warnt vor schrumpfendem Arbeitspotenzial.
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Wer künftig einzahlt – und wer blockt
Die Rentenversicherung wird zur Erwerbstätigenversicherung. Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen einzahlen. Der Bundesverband der Selbstständigen (BAGSV) fordert dafür eine dreijährige Karenzzeit für Gründer und vereinfachte Statusfeststellungsverfahren.
Der DGB lehnt die Kapitalrente und die Anhebung des Rentenalters ab. Stattdessen fordert er ein Rentenniveau von 50 bis 53 Prozent – finanziert durch höhere Steuerzuschüsse und Arbeitgeberbeiträge.
Ein konkreter Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Herbst 2026 erwartet. Der Koalitionsausschuss berät bereits am 1. Juli über die weiteren Details. Die geplanten Rentenerhöhungen zum 1. Juli 2026 in Höhe von 4,24 Prozent bleiben von den Reformdiskussionen unberührt.
