Ritter Sport gewinnt Streit um quadratischen Haferriegel
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 15:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFolgen für Wackers Riegel
- Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte Wacker die beanstandete quadratische Verpackung.
- Bei Verstößen drohen den Geschäftsführern Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
- Die Firma kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Ritter Sport gewinnt Streit um quadratischen Haferriegel
Der Hersteller von Ritter Sport hat den Markenrechtsstreit gegen die Mannheimer Firma Wacker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Das Gericht gab der Klage der Alfred Ritter GmbH auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ in vollem Umfang statt.
Gericht untersagt Herstellung und Vertrieb
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Christoph Stefani seien die Verpackungen „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren zumindest „durchschnittlich“ ähnlich. Dadurch bestehe Verwechslungsgefahr und eine Markenverletzung sei gegeben.
Das Gericht untersagte Wacker, den Haferriegel in der entsprechenden Verpackung weiter herzustellen und zu vertreiben. Bei Zuwiderhandlung drohen den Geschäftsführern Melanie und Matteo Wacker ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Wacker muss Vertriebsdaten offenlegen
Zusätzlich muss die Firma der Alfred Ritter GmbH unter anderem mitteilen, in welchem Umfang das Produkt vertrieben wurde und welchen Gewinn sie damit erzielte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Streit begann nach Marktstart 2024
Wacker brachte den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ im November 2024 auf den Markt. Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge war die Verpackung von der quadratisch angeordneten Mannheimer Innenstadt inspiriert; sie erinnerte zugleich an die Ritter-Sport-Tafel.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen erstmals Post von Ritter Sport, später folgte die Klage. Ritter Sport verlangte neben Schadenersatz unter anderem, die bisherige Verpackung nicht weiter zu verwenden und bereits ausgelieferte Ware zurückzurufen.
Ritter Sport beruft sich auf Verpackungsschutz
Der Schokoladenhersteller sieht seine seit 1996 geschützte Verpackung verletzt. Das Unternehmen argumentierte, Schokolade und Müsliriegel seien ähnliche Waren, weil sie sich an dieselbe Zielgruppe richteten und zu ähnlichen Anlässen gegessen würden.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist eine neutrale Verpackungsform für Schokolade registriert. Sie weist die typischen Seitenlaschen und eine Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite auf.
Wacker kündigt weitere Schritte an
Wacker verwies vor Gericht darauf, dass die „Monnemer Quadrate Bio“ keine Schokolade seien und als vollwertiger Snack in einer anderen Warengruppe verkauft würden. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.
Melanie und Matteo Wacker kündigten dennoch den Gang zum Bundesgerichtshof an. Möglich ist nach Gerichtsangaben eine Nichtzulassungsbeschwerde.
Quadratischer Riegel vorerst ersetzt
Nach Angaben der Wacker-Geschäftsführung muss das Unternehmen aktuell im Sortiment nichts ändern. Im Internet ist der quadratische Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack allerdings bereits seit einiger Zeit nicht mehr bestellbar.
Vorübergehend wurde das Produkt durch einen klassischen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“ ersetzt.
Der Streit verbindet zwei unterschiedliche Fragen des Markenrechts: den Schutz einer konkreten Verpackungsgestaltung und die Ähnlichkeit der Waren, für die diese Gestaltung genutzt wird. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah nach der dpa-Meldung sowohl eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit der Verpackungen als auch eine zumindest durchschnittliche Ähnlichkeit von Schokolade und Haferriegeln. Daraus leitete es eine Verwechslungsgefahr ab.
Für Wacker hat das Urteil unmittelbare wirtschaftliche Folgen. Das Unternehmen darf den quadratischen Haferriegel in der beanstandeten Verpackung nicht weiter herstellen oder vertreiben und muss Angaben zu Vertrieb und Gewinn machen. Über einen möglichen Schadenersatz kann damit auf Grundlage der erteilten Auskünfte weiter gestritten werden. Die angedrohten Ordnungsmittel erhöhen den Druck, die Vorgaben einzuhalten.
Markenschutz und Produktgestaltung
Der Fall zeigt zugleich, dass Verpackungsformen im Wettbewerb rechtlich relevant sein können, wenn sie über längere Zeit mit einem bestimmten Anbieter verbunden werden. Ritter Sport beruft sich auf den seit 1996 geschützten Verpackungsauftritt; Wacker verweist dagegen auf die andere Produktkategorie und den Charakter als Snack. Entscheidend bleibt, wie Gerichte die Gesamtwirkung für Verbraucher bewerten.
Das Urteil gilt zunächst nur zwischen den beteiligten Unternehmen. Eine automatische Unzulässigkeit anderer quadratischer Lebensmittelverpackungen folgt daraus nicht. Für Wacker steht nun die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof als nächster rechtlicher Schritt im Raum; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt der Ausgang des Verfahrens offen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
SWR: „Entscheidung gefallen: Oberlandesgericht gibt Ritter Sport Recht“ (05.11.2026)
Der SWR stellt heraus, dass das Oberlandesgericht den Fall anders bewertet als das Landgericht Stuttgart, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte. Zugleich ordnet der Beitrag den Streit seit dem Marktstart des Haferriegels im Jahr 2024 ein und verweist auf die noch mögliche Revision.
Der Beitrag bestätigt den Erfolg von Ritter Sport und betont ebenfalls die Abweichung vom erstinstanzlichen Urteil. Im Mittelpunkt steht dort stärker der Verlauf des Konflikts zwischen den Unternehmen und die Frage, ob Wacker weitere Rechtsmittel einlegt.
Beide Beiträge stimmen beim Urteil zugunsten von Ritter Sport und beim Gegensatz zur ersten Instanz überein. Offen bleibt vor allem, ob Wacker die Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde weiterverfolgt.
